Düsseldorf Rentner-Ehepaar stahl aus Spaß Kleidung

Düsseldorf · Aus Spaß und aus Ärger, weil teure Kleidung eine Woche später oft deutlich reduziert worden war, hat ein Rentnerpaar (73 und 76 Jahre alt) in einem Bekleidungshaus reihenweise hochwertige Textilien gestohlen. Das gaben die Senioren beim Amtsgericht mit betretenen Mienen zu.

Ende 2013 war erstmals aufgefallen, dass die Rentner beim Verlassen des City-Kaufhauses plötzlich viel dicker waren als kurz zuvor. Eine Nachschau ergab: Beide hatten heimlich unter ihrer Winterkleidung frisch gestohlene Textilien angezogen und wollten damit hinausspazieren. Von Detektiven gestellt, gestand das Paar (zusammen 2800 Euro Rente), zuhause noch mehr Beutestücke aus früheren Diebstählen gehortet zu haben. Detektive nahmen das Diebesgut an sich, weil die Sachen aber getragen waren, konnten sie laut Kaufhaus "nicht zurück in den Verkauf". Noch mehr staunten die Sicherheitskräfte aber, als die Frau zwei Tage später erneut vorbeikam und noch mehr gestohlene Jacken, Hemden, Blusen und Schals zurückbrachte. Den Gesamtwert gab das Kaufhaus mit rund 7500 Euro an.

Das Paar (bislang nicht als Seriendiebe aufgefallen) hat der Kaufhauskette rund 5200 Euro ersetzt. Die Frau: "Das war nur aus Spaß. Wir haben es probiert, keiner hat gefragt." Und so seien die Kaufhausdiebstähle zur Gewohnheit geworden. Zuhause habe sie die "Sachen in den Schrank gehängt, ich wollte immer schöne Sachen zum Sammeln". Getragen habe sie nur wenige Teile und auch nur zwei oder drei Mal. Ihr Mann: "Wir haben alles falsch gemacht. Wir haben genug anzuziehen, können ohne diese Sachen leben."

Aber er habe sich geärgert, wenn er 200 Euro für eine Ware bezahlt hatte - "und dann war die nach einer Woche reduziert auf 100 oder 80 Euro". Beide waren nun bereit, sogar "zu schwören, dass es nicht wieder passiert. Wir haben gelernt." Der Richterin genügte aber das Geständnis der Rentner, ihre Rückzahlung ans Kaufhaus, die Rückgabe der Beute und die Aussicht, "dass sowas nicht mehr vorkommt", um beide mit Bewährungsstrafen von je fünf Monaten nach Hause zu entlassen.

(wuk)
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