Duisburg Duisburger Gerichte suchen Jugendschöffen

Duisburg · Bei den Duisburger Amtsgerichten und beim Landgericht Duisburg werden für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 Jugendschöffen gesucht. Insgesamt sind den Duisburger Gerichten rund 280 Vorschläge für die unterschiedlichen Jugendschöffengerichte zu machen. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Anfang Mai. Derzeit liegen etwa 60 Bewerbungen vor.

Das Jugendschöffenamt ist ein Ehrenamt, das von deutschen Bürgern wahrgenommen werden kann, die bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre sind und ihren Hauptwohnsitz in Duisburg haben. In der Regel erfolgt der Einsatz an zwölf Sitzungstagen im Jahr, für die die Jugendschöffen vom Arbeitgeber freigestellt werden. Für die Ausübung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.

Alle interessierten Bürger können sich schriftlich unter Angabe ihrer Personalien und des Berufs bis zum 22. Mai bei der Stadt Duisburg, Jugendamt, Kuhstraße 6, 47051 Duisburg melden. Ein entsprechender Bewerbungsvordruck findet sich auf der Internetseite der Stadt Duisburg. Dieser kann dort heruntergeladen, ausgefüllt und einschickt werden.

Weitere Auskünfte und Informationen zu dem Thema gibt es beim Jugendamt unter Telefon 0203 283-4588 und -3191 sowie auf der Internetseite "http://www.schoeffenwahl.de"

(RP)
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