Duisburg Promi-Hacker zeigt wenig Besserung

Duisburg · Der verurteilte Promi-Hacker aus Duisburg musste am Dienstag erneut vor Gericht. Nachdem seine Strafe für ein halbes Jahr ausgesetzt wurde, in dem er Besserung zeigen sollte, musste er erklären, warum er seine Sozialstunden zu spät abgeleistet hat.

Prozess gegen Promi-Hacker vor dem Amtsgericht Duisburg
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Im Juni 2011 wurde ein 18-jähriger Duisburger zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, weil er zusammen mit einem Freund die Internetseiten von Popstars wie Lady Gaga und Kesha gehackt hatte. Von diesen Seiten hatte er noch unbekannte Lieder heruntergeladen und mit der Veröffentlichung privater Nacktfotos gedroht.

Obwohl der Duisburger wegen Verstoß gegen das Urheberrecht und Nötigung zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, musste er nicht sofort ins Gefängis, sondern bekam ein halbes Jahr Schonfrist, in dem er dem Gericht beweisen muss, dass er sich bessert. Diese Maßnahme ist eine Besonderheit des Jugendstrafrechts.

Weil der Angeklagte seine 150 Sozialstunden aber zu spät ableistete und sich in einem Interview abfällig über die Strafe äußerte, wurde er am Dienstag wieder vorgeladen, wie sein Anwalt Burkhart Benecken erklärte. Die Staatsanwaltschaft sah den Versuch der Besserung als gescheitert an und wollte ihn seine Haftstrafe absitzen lassen. Der 18-Jährige entschuldigte sich vor Gericht für sein Verhalten und versprach, sich zu bessern.

Der vorsitzende Richter des Schöffengerichts mahnte ihn und ordnete eine vierzehntägige Betreuung durch eine Bewährungshelferin an. Falls noch etwas in dieser Art vorkomme, müsse der Angeklagte seine Haftstrafe sofort antreten. In zwei bis drei Monaten wird dann endgültig über eine Bewährungsstrafe für den Promi-Hacker entschieden.

(jco)
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