Emmerich Ausgesetzte Fasane - für die Jagd verpönt

Emmerich · Zusammengepferchte Tiere in Kisten: Hegering Emmerich-Rees erklärt die Praxis der Jäger.

Zu der Entdeckung, die vor kurzem eine Frau in Rees gemacht hat, hat jetzt der Hegering Emmerich-Rees als Vertreter der Jäger eine Stellungnahme abgeben. Wie berichtet, hatte die Kreispolizei Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen Unbekannt erstattet, nachdem eine Reeserin zwei Kisten in Höhe der Rheinwiesen gefunden hatte, in die insgesamt 13 Fasane so eng zusammengefercht waren dass sie sich schon Federn ausgerupft hatten. Zudem befand sich weder Futter noch Wasser in den Kisten. Die Frau hatte die leicht verletzten Vögel freigelassen.

Beate Streuff und Dr. Leo Rehm vom Hegering Emmerich-Rees betonen in diesem Zusammenhang, dass die Jagdausübung strengen Regeln und Gesetzen unterliege. Für das Aussetzen von heimischem Federwild, wie beispielsweise Fasanen, werde die Genehmigung nur durch die Untere Jagdbehörde (Kreis) im Einvernehmen mit der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung in Bonn erteilt. Die Voraussetzung dafür sei der Nachweis biotopverbessender Maßnahmen für die auszusetzende Wildart, mit der einen Ausnahme, dass für Fasane, die aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Jagdbezirkes stammen und aufgezogen worden sind, nicht unbedingt diese aufwendigen Genehmigungsrichtlinien gelten. Als Folge jeden Aussetzens sei es verboten, früher als vor dem nächsten Kalenderjahr nach Auswilderung der Fasane diese zu bejagen.

Durch die Genehmigungspflicht, so Streuff und Rehm weiter, soll solches Aussetzen mit dem möglicherweise einzigen Zweck, die Tiere zum bloßen Erlegen - und nicht als Hegemaßnahme - auszusetzen, unterbunden werden. Die biotopverbessernden Hegemaßnahmen als Voraussetzung für eine Genehmigung sollen ein erfolgreiches und dauerhaftes Wiederansiedeln bzw. eine erfolgreiches Besatz- oder Bestandsstützung ermöglichen.

Diese gesetzliche Regelung sieht die Jägerschaft als vernünftig an. Daneben gilt für die Jägerschaft zusätzlich der sich freiwillig selbst auferlegte ethische Ehrencodex, dass solche in dem Artikel erwähnten mutmaßlichen Praktiken verpönt sind.

(RP)
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