Erkrath/Wuppertal Urteil: Siebeneinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes

Erkrath/Wuppertal · Mit einer Eisenstange hatte ein 56-jähriger Hochdahler seine Stieftochter und seine Ex-Frau niedergeschlagen. Gestern endete der Prozess am Landgericht.

Am Landgericht Wuppertal wurde genen den Hochdahler verhandelt.

Am Landgericht Wuppertal wurde genen den Hochdahler verhandelt.

Foto: D. Janicki

Der Prozess gegen einen 56-jährigen Hochdahler, der seine Stieftochter und seine Ex-Frau mit einer Eisenstange niedergeschlagen haben soll, ist gestern am Wuppertaler Landgericht mit dem Urteilsspruch zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen versuchtem Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten und blieb damit nur knapp unter dem von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderten Strafmaß von sieben Jahren und neun Monaten.

Sowohl der Staatsanwalt, als auch die Vertreterin der Nebenklägerin argumentierten in ihrem Plädoyer, dass der Angeklagte den Tod der beiden Opfer zumindest billigend in Kauf genommen habe und zitierten seine Aussage bei der Polizei, nach der ihm der mögliche Tod seiner Opfer durch die Schläge mit der Eisenstange egal gewesen sei.

Der Verteidiger des 56-jährigen vertrat hingegen die Auffassung, dass in diesem Fall kein Mordmerkmal festzustellen sei, da der Angeklagte, so sein Verteidiger "auch ein Messer hätte benutzen können, wenn er seine Opfer hätte töten wollen". Selbiges sagte auch der Angeklagte zum Ende des Prozesses aus. Ihm sei es bei der Tat darum gegangen, den Geschädigten eine Lektion zu erteilen, meinte er abschließend.

Dass der Vorsitzende Richter der Argumentation der Staatsanwaltschaft und nicht der der Verteidigung folgte, die eine Verurteilung nur wegen gefährlicher Körperverletzung forderte, begründete er unter anderem damit, dass der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Opfer ausgenutzt habe. Deutlicher wurde er bei der Begründung für das Strafmaß: "Wer mit einer solchen massiven Eisenstange auf jemanden einschlägt und dabei bewusst den Kopf trifft, der will nicht nur bestrafen", sagte der Vorsitzende der Kammer und bezog sich auf die Argumentation der Verteidigung, die Attacke wäre als Bestrafung gedacht gewesen.

Des Weiteren sehe er keine Einschränkung der Schuldfähigkeit durch die angeführte Depression des Angeklagten. Strafmildernd wirkte sich sein Teilgeständnis und die Tatsache, dass der Angeklagte am Tattag emotional aufgewühlt gewesen sei, aus. Der Tat voran gegangen war im vergangenen Mai ein Urteil des Familiengerichtes, welches die Unterbringung seiner zwei Kinder bei seiner Ex-Frau anordnete.

Darauf hin lauerte der Angeklagte seiner Stieftochter im Treppenhaus auf und griff sie mit der Eisenstange an. Erst zu Hilfe kommende Nachbarn konnten die Attacke beenden. Während diese sich um die junge Frau kümmerten, griff der Angeklagte seine Ex-Frau an, in dessen Wohnung er von der Polizei verhaftet wurde.

Diese und seine Stieftochter leiden noch heute an den körperlichen, vor allem aber an den psychischen Folgen der Tat. So haben beide eine Posttraumatische-Belastungsstörung davongetragen und befänden sich in psychologischer Betreuung, sagte der Vorsitzende Richter.

(maxk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort