Geldern Ehemann wegen Vergewaltigung vor Gericht

Geldern · Gestern startete der Prozess gegen einen Gelderner. In mehreren Fällen soll er sich an seiner Ehefrau vergangen haben.

Prozessauftakt am Landgericht Kleve gegen einen 45-Jährigen aus Geldern. Die Liste der Straftaten, die dem bereits vorbestraften Mann zur Last gelegt werden, ist lang und nicht minder grausam: Er soll seine Ehefrau zweimal gewaltsam zum Oralverkehr gezwungen haben, sexuell missbraucht haben, während sie schlief, und ihr in einem weiteren Fall ein Messer an die Kehle gedrückt haben. Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft ihm für den Zeitraum 2012 bis 2014 fünfmalige Körperverletzung an seiner Frau sowie Bedrohung und Nötigung vor.

Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Fest steht, dass er bereits in den Jahren 2003/2004 länger als ein Jahr hinter Gittern verbrachte, weil er seine damalige Ehefrau sexuell genötigt hatte. Seit dem 22. November 2014 befindet er sich nun in der Justizvollzugsanstalt Kleve in Untersuchungshaft.

Der gestrige Prozesstag brachte noch keine Klarheit in die Faktenlage zu den Geschehnissen innerhalb der Ehe. Die beiden hatten im Oktober 2012 geheiratet. Laut verschiedener Zeugen führten sie bis dahin eine harmonische Beziehung.

Über die Zeit danach teilen sich offenbar die Meinungen. Freunde des Angeklagten berichteten, dass die Geschädigte begann, in zunehmendem Maße Alkohol zu sich zu nehmen. Ihr Alkoholproblem hatte die Geschädigte auch den Polizisten gegenüber eingestanden, als sie diese zu sich gerufen hatte, weil ihr Mann übergreiflich geworden sei, sagten diese gestern vor Gericht aus. Laut Aussage der Beamten hatte sie ihnen geschildert, dass der Angeklagte sie an den Haaren nach unten gezogen und sie zum Oralverkehr gezwungen habe. Ein anderes Mal habe er ihr in Anwesenheit zweier Freunde die Kleider vom Leib gerissen, um Sex mit ihr haben zu können. Zum Geschlechtsverkehr kam es zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht, so die Polizisten über die damalige Aussage der Frau.

Nachdem durch die Beamten bereits ein Rückkehrverbot gegenüber dem Ehemann ausgesprochen worden war, soll er die Wohnung erneut betreten und ihr mit Messer gedroht haben, habe die Frau bei ihrer polizeilichen Vernehmung gesagt. Während der beiden gemeinsamen Ehejahre sei es auch zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen. Allerdings sei die Geschädigte nicht damit einverstanden gewesen, dass er den Akt mehrere Male mit einer Kamera festhielt.

Ein Zeuge berichtete, dass der Angeklagte ihm die Aufnahmen gezeigt hatte: "Sie hatte wohl auch Spaß daran."

Am kommenden Donnerstag werden weitere Zeugen, auch die Ehefrau selbst, Aussagen zu den vorgeworfenen Straftaten machen.

(vdsa)
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