Gelderland Fehlalarm kann künftig teuer werden

Gelderland · Die Gebühren für Einsätze der Feuerwehr waren seit vielen Jahren unverändert. Jetzt sind sie in Straelen angepasst worden, weitere Kommunen wollen folgen. Die Einsatzkräfte kommen aber weiter kostenlos, wenn es brennt.

Die Satzungen, die regeln, was für Leistungen der Feuerwehr bezahlt werden muss, sind teilweise Jahrzehnte alt. Besonders bemerkenswert: Bei der Umstellung von D-Mark auf Euro wurden die Werte einfach umgerechnet. Eine Anpassung an tatsächliche Kostensteigerungen gab es nie. Die erfolgt jetzt. Durch das neue Gesetz mit dem langen Namen Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz wird die Anpassung erforderlich. Im Südkreis sind Kevelaer und Straelen dabei am weitesten. In der Marienstadt soll der Rat am 9. Februar die neue Satzung beschließen. In Straelen ist die neue Regelung bereits Ende Juni in Kraft getreten. Die Sprünge bei den Kosten sind teilweise beachtlich. Bislang werden für den Einsatz eines Feuerwehmannes in Straelen pro Stunde 25 Euro berechnet, künftig sind es 39 Euro. Neu ist auch, dass jetzt nicht mehr pro Stunde abgerechnet werden darf, sondern in 15-Minuten-Einheiten. So soll möglichst der tatsächliche Aufwand erstattet werden.

Trotz der neuen Satzung ist eines klar für Karl Theunissen, zuständig für den Bereich Feuerschutz bei der Stadt Straelen: "Keiner muss Angst haben, dass er jetzt plötzlich für einen Feuerwehreinsatz zahlen muss, wenn sein Haus brennt." Vielmehr würden die Kosten nur in ganz bestimmten Fällen anfallen. Etwa wenn jemand für den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verantwortlich war. Auch Einsätze nach einem Unwetter, etwa wenn der Keller vollläuft, sind weiterhin kostenlos. Anders sieht das aus, wenn jemand bei Arbeiten im Haus die Wasserleitung beschädigt und so für einen Schaden sorgt. Grundsatz ist: Der Verursacher muss zahlen. Etwa das Abstreuen von Ölspuren nach einem Unfall.

Richtig teuer wird es beim Fehlalarm. Vorher waren 183 Euro fällig, wenn der Löschzug umsonst ausrückt. Künftig wird die Gebühr nach dem Aufwand berechnet. Abhängig von der Anzahl der Fahrzeuge und Einatzkräfte sowie dem Zeitaufwand können dabei durchaus mal 600 Euro zusammenkommen. Wegen der Fehlalarmierungen hatte die Stadt die Firmen angeschrieben und noch mal an ihre Sorgfaltspflicht erinnert. Auch auf die Gebührensatzung hatte man hingewiesen. Daraufhin sei die Zahl der Fehlalarmierungen bereits gesunken. Und nachdem die neue Satzung mit den höheren Tarifen in Kraft getreten ist, habe es noch weniger Fehlalarme gegeben. Die neuen Gebührensätze zeigen also offenbar Wirkung..

Um die neue Satzung aufzustellen, waren umfangreiche Kostenkalkulationen nötig, um den Aufwand zu ermitteln. Künftig wird die Kalkulation jährlich überprüft und eventuell die Gebührensätze angepasst. Bei den Tarifen hat sich Straelen mit den Kommunen im Südkreis abgestimmt. In Kevelaer beispielsweise soll ein Fehlalarm künftig 700 Euro kosten, bisher sind lediglich 230 Euro fällig.

(RP)
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