Goch/Kleve 21-Jähriger verging sich an Kindern -Unterbringung in Psychiatrie

Goch/Kleve · Das Landgericht Kleve hat einen 21-Jährigen aus Goch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der leicht geistig behinderte Mann sei weiterhin als gefährlich einzustufen. Sollte er nicht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, müsste man von weiteren erheblichen Straftaten ausgehen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 21-Jährigen vorgeworfen, in einer Einrichtung für Jugendliche in Goch, in der der leicht geistig behinderte Angeklagte zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs wohnte, in 13 Fällen sexuelle Handlungen an einem 12- und einem 13-Jährigen vorgenommen zu haben. Der Gocher hatte die Taten schon im Vorfeld der Verhandlung im Wesentlichen eingeräumt.

Die Strafverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Richter folgte damit dem Wunsch der Verteidigerin des Angeklagten und begründete das Vorgehen damit, dass das Verfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Folge haben könnte. Die Öffentlichkeit sei daher auszuschließen. Zur Hauptverhandlung in die 7. große Strafkammer des Landgerichts waren fünf Zeugen geladen.

(sb)
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