Hilden Neue Satzung lädt fliegende Händler ein

Hilden · Die Verwaltung wollte mobile Verkaufsstände in der Fußgängerzone verbieten. Politik entschied mit Mehrheit anders.

Immer mehr Händler machen - vor allem auf der Mittelstraße - mit Werbefahnen und Aufstellern ("Kunden-Stoppern) auf sich aufmerksam. "Zu viele Aufsteller sind nicht gut für das Flair der Innenstadt", findet auch Stadtmarketing-Geschäftsführer Volker Hillebrand. Die Stadt will deshalb mit neuen Regeln den Werbe-Wettlauf eindämmen und gleiche Möglichkeiten für alle schaffen. Die neue Sondernutzungssatzung soll aber nicht schon im kommenden Jahr, sondern erst 2019 in Kraft treten. Damit die Händler genug Zeit haben, sich darauf einzustellen. Denn Planungsamtsleiter Peter Stuhlträger ist sicher, dass es in der Einführungsphase "Probleme und Anlaufschwierigkeiten" geben wird. Vor allem bei den Eigentümern und Mietern der Ladenpassagen (Markt-/Bismarckpassage, Rathauscenter): Diese müssen sich nämlich auf eine gemeinsame Werbeanlage einigen. Dies zu begleiten sei Aufgabe des Stadtmarketings: "Das kann die Verwaltung nicht leisten. Die Betroffenen selbst müssen gemeinsam eine Lösung erarbeiten." Die Verwaltung wollte mit der neuen Satzung mobile "Verkaufseinrichtungen jeglicher Art" außerhalb der ansässigen Geschäfte verbieten. CDU, FDP, BA und Allianz setzten bei der Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss mit Mehrheit durch, dass dieser neue Paragraf 8a gestrichen wird. Mit "Nein" votierte nur Susanne Vogel (Grüne). Die SPD und Heinz Albers (Grüne) enthielten sich der Stimme.

Ob die Stadtverordneten bedacht haben, was sie da beschließen? "Es gibt viele Geschäftsleute, die auch vor ihrem Laden verkaufen wollen", erläuterte Markus Hanten die Position der Bürgeraktion. "Wir wollen die Möglichkeit offenhalten, weiterhin Verkaufsstände in der Innenstadt zu genehmigen", erklärte Norbert Schreier für die CDU. "Wir wollen nicht, dass das Stadtmarketing den Unfrieden managt zwischen Verwaltung und Händlern", betonte Jürgen Scholz für die SPD: "Auch die Seitenstraßen-Händler sollen auf der Mittelstraße für sich werben dürfen - aber einheitlich."

Das sei in der neuen Satzung bewusst ausgeschlossen worden, erläuterte Stuhlträger: "In den Einkaufspassagen ist die betroffene Gruppe definierbar, bei den Seitenstraßen nicht." Der Planungsamtsleiter versuchte klar zu machen, warum der Verwaltung der neue Paragraf 8a so wichtig ist: "Entweder schließen wir sämtliche Verkaufsstände auf der Mittelstraße aus oder erlauben alle." Er spielte damit auf einen Obststand an, der gelegentlich vor dem Rathauscenter steht.

Im Fachausschuss wollte eine Mehrheit der Stadtverordneten Paragraf 8a streichen. Sollte das auch bei der Entscheidung im Rat am 13. Dezember so sein, wird die neue Satzung fliegende Händler geradezu einladen, in die attraktive Hildener Innenstadt zu kommen. Sie bräuchten dafür nur eine Sondernutzung zu beantragen. Diese könnte ihnen das Ordnungsamt dann nicht verwehren. Die fliegenden Händler dürfen sich überall in der Fußgängerzone auf öffentlichem Grund aufstellen - auch in der Nähe von stationären Mitbewerbern. Deren Begeisterung lässt sich leicht ausmalen. Ausgenommen sind Rettungswege, Bewegungsflächen für die Feuerwehr sowie Hauseingänge.

Dazu muss man wissen: Fliegende Händler haben deutlich geringe Kosten als stationäre Geschäfte. Von einem fairen Wettbewerb könnte also keine Rede sein. Die neue Satzung dämmt den Werbe-Wettlauf ein, eröffnet ohne Paragraf 8a aber ein neues Konfliktfeld: den Wettbewerb zwischen stationären und mobilen Verkaufsständen. Man darf gespannt sein, wie der Stadtrat am 13. Dezember entscheidet.

(cis)
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