Hilden Sechs Jahre Haft für Überfall

Düsseldorf · Ein 21-jähriger Hildener, der im Juni mit einem Komplizen rund 25 000 Euro bei einem Raubüberfall auf eine Postagentur erbeutet hatte, wurde gestern verurteilt. Die Staatsanwältin hatte acht Jahre gefordert.

DÜSSELDORF/HILDEN Zu sechs Jahren Gefängnis hat das Landgericht gestern einen 21-jährigen Hildener wegen eines Raubüberfalls auf eine Postagentur an der Kölner Straße verurteilt. Der junge Mann hatte gestanden, nach einem Zechgelage mit einem Kumpan im Juni 2009 den Raubplan ausgeheckt und mit einer defekten Gaspistole ausgeführt zu haben. Der Komplize habe derweil in einer Telefonzelle Schmiere gestanden. Dem Duo waren damals rund 25 000 Euro in die Hände gefallen. Nach abgebrochener Berufsausbildung und angewiesen auf Sozialunterstützung nach Hartz IV sollte der Angeklagte am Tattag rund 1500 Euro Schulden bezahlen, vorwiegend bei einem Handy-Unternehmen. Doch als er dann zufällig auf die Postagentur aufmerksam geworden war, habe er dem Kumpan "im Spaß" den Überfall vorgeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Duo bereits eine Flasche Wodka geleert. Um 18.25 Uhr betrat der Angeklagte, maskiert mit einer Wollmütze, dann den Lotto-Post-Shop.

"Ich habe mit meiner Pistole herumgefuchtelt", den Chef und eine Angestellte (59) bedroht und die Tageseinnahmen aus der Kasse gefordert. Um seiner Drohung Nachdruck zu verschaffen, hatte der Räuber damals eine Kindergärtnerin (40), die als Kundin gerade bei den Glückwunschkarten stöberte, in den Schwitzkasten genommen und der Frau die Waffe an den Kopf gehalten. Die Kundin bekam Todesangst. "Ich bin seitdem nicht mehr ich selbst", sagte sie gestern weinend im Zeugenstand. Derart eingeschüchtert vom Täter, hatte der Ladenbesitzer damals auch den Tresor geöffnet und das dortige Bargeld ausgehändigt. Um seine Flucht zu ermöglichen, hatte der Angeklagte zuletzt noch Tränengas auf seine Opfer versprüht, den Komplizen danach mit 8000 Euro an der Beute beteiligt und den Rest "nach und nach ausgegeben".

Acht Jahre Haft hielt die Staatsanwältin für die passende Strafe. Doch das Gericht urteilte milder, weil der Angeklagte zur Tatzeit gerade erst 21 Jahre alt geworden war, weil er seinen Komplizen benannt und die Tat in vollem Umfang zugegeben hatte. – "Bevor der ausrastet und um sich schießt, sind wir lieber in den Tresorraum gegangen", erinnerte sich der Agentur-Inhaber gegenüber der RP. Opfer einer räuberischen Erpressung können sich auf Grund erlittener Traumata seit Oktober letzten Jahres einer erhobenen Anklage der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger anschließen.

(RP)
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