Hilden Spielregeln für Wahlplakate

Düsseldorf · Den Parteien und Wählervereinigungen stehen maximal 700 Standorte für Wahlplakate im ganzen Stadtgebiet zur Verfügung. Das Ordnungsamt hat rund 25 dieser Standorte beanstandet, aber nicht nur die von Parteien.

Auf der Mittelstraße stehen sie besonders eng: die Dreieckständer der Parteien und Wählervereinigungen mit Werbung für die Kommunalwahl am 30. August. Kein Wunder: Hier kommen viele Bürger vorbei. Hier erhoffen sich die politischen Akteure die meiste Aufmerksamkeit für ihre Kandidaten und Programme. In Hilden dürfen die Parteien schon drei Monate vor dem Wahltermin werben, also ab dem 1. Juni. Daniel Beier, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes, beruft sich dabei auf einen Runderlass des Landesministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr von 1979. 700 Plakatstandorte hat der Stadtrat seit 1998 für ganz Hilden genehmigt — mit bestimmten Auflagen des Ordnungsamtes. Die Plakatständer dürfen beispielsweise den ruhenden oder fließenden Verkehr nicht behindern und deshalb nicht auf Mittelstreifen, Verkehrsinseln, Ampelmasten oder an Kreuzungen aufgestellt werden.

Aber genau diese Bereiche scheinen für einige Wahlkämpfer besonders attraktiv zu sein. Die FDP hatte gestern etwa auf dem Mittelstreifen der Benrather Straße/Einmündung Ellerstraße plakatiert. "Wenn sich das Ordnungsamt daran stört, nehmen wir die wieder weg", versprach FDP-Chef Rudolf Joseph, verwies aber gleichzeitig auf das Beispiel Ellerstraße/Westring: "Kaum hatten wir dort unsere Plakate entfernt, standen welche von den Unabhängigen und der SPD dort." Die Liberalen nähmen den Plakat-Wettstreit der Parteien "sportlich". CDU-Bürgermeisterkandidatin Angelika Urban dagegen fand das "wilde Plakatieren zum Teil schrecklich".

Das Ordnungsamt sorgt dafür, dass die Spielregeln eingehalten werden. Mitarbeiter des Tiefbauamtes hätten in den vergangenen Tagen alle größeren Straßen in Hilden abgefahren und die Plakatstandorte der politischen Vereinigungen unter die Lupe genommen, berichtet Daniel Beier. Ergebnis: Etwa 25 Standorte wurden beanstandet. Beier: "Darunter waren aber nicht nur Parteien, sondern auch andere Anbieter und Veranstalter." Sie wurden angeschrieben und ihnen eine Frist bis Montag gesetzt, die Plakate zu entfernen. Sonst droht das Ordnungsamt ein Ordnungsgeld bis zu 1000 Euro an.

Die Bürger hätten an den Standorten bislang kaum Anstoß genommen. Nur über Wahlplakate an der Ecke Gerresheimer-/Regerstraße gebe es regelmäßig Beschwerden, erzählte Beier. Sie behinderten dort die Sicht: "Kaum hat eine Partei ihren Plakatständer entfernt, steht am nächsten Tag der nächste einer anderen da."

(RP)
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