Hückeswagen Nach Alltagslappalie Geldstrafe für einen "bergischen Bollerkopp"

Hückeswagen · Sein Auftritt vor dem Amtsgericht in Wipperfürth machte es schnell deutlich: Der 55-jährige Berufskraftfahrer, der sich wegen Nötigung zu verantworten hatte, ist der Typ Mensch, den Heimatkundige als "bergischen Bollerkopp" charakterisieren. Gemeint ist damit kein wirklicher Bösewicht, aber einer, der schnell gereizt ist und lospoltert, wenn er sich provoziert fühlt. Und das passiert oft. Genau das war an einem sonnigen Tag vor einem Jahr an der Bever geschehen. Aus einer Alltagslappalie entwickelte sich ein Streit und in der Folge das Strafverfahren mit gerichtlichem Nachspiel.

Die Situation im April 2015: Der nun angeklagte Wipperfürther war an die Bever gefahren, um dort Eis zu essen. Unmittelbar vor ihm scherten zwei Motorradfahrer, Vater und Sohn, auf den Seitenstreifen nahe am Beverdamm ein. Sie wollten eine Rast einlegen, standen nun aber just auf dem Parkplatz, den auch der 55-Jährige gerne genutzt hätte. Für seinen Wagen war die Lücke zwischen weiteren geparkten Fahrzeugen und den beiden Motorrädern jedoch zu eng.

Statt nun einen anderen Parkplatz ein paar Meter weiter anzusteuern - laut Zeugen gab es davon genug -, forderte der 55-Jährige die beiden Kradfahrer auf, "sich vom Acker zu machen" und den Platz für ihn zu räumen. Mit dem Satz "Fahr weiter, sonst hau' ich Dir was aufs Maul", soll er laut Anklageschrift seiner Forderung Nachdruck verliehen haben. Vater und Sohn hatten danach keine Lust mehr auf eine Rast und fuhren heim. Sie erstatteten Strafanzeige gegen den Autofahrer, von dem sie sich massiv bedroht gefühlt hatten.

Von einer Bedrohung wollte der Angeklagte vor Gericht nichts wissen. Vielmehr habe ihm einer der beiden Motorradfahrer damals den "Stinkefinger" gezeigt, als er ihnen zu verstehen gegeben habe, dass sie ein Stück weiter fahren sollten. Daraufhin habe er lediglich gesagt: "Da sollte man doch glatt aussteigen!" Und wozu das? Die Nachfrage des Richters beantwortete der 55-Jährige so: "Dann hätte ich die mal eben auf links gedreht." Als Bedrohung wollte er das nicht verstanden wissen. Überhaupt sei er als Berufskraftfahrer, der viel erlebe auf den Straßen, ein gelassener Mensch, den so schnell nichts aus der Ruhe bringe. Die "gelassene" Antwort des 55-Jährigen auf weitere Fragen des Richters: "Wenn Sie mir einen reinwürgen wollen, dann machen Sie's eben."

Eine ungewohnte Erfahrung ist es für den 55-Jährigen nicht, dass Strafrichter ihm Fragen stellen: Mehr als 20 Vorstrafen stehen in seinem Registerauszug, auch wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung. Immerhin hielt der Richter ihm zugute, dass die letzte Vorstrafe rund acht Jahre zurück liegt. Er befand den Angeklagten jedoch der "vollendeten Nötigung" für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 900 Euro - 30 Tagessätzen zu 30 Euro. Damit blieb er an der unteren Grenze des Strafrahmens und unter dem Antrag des Staatsanwalts.

Als Ermahnung gab er dem 55-Jährigen mit auf den Weg, sich künftig im Verkehr "defensiver" zu verhalten und Alltagskonflikte nicht eskalieren zu lassen. Andernfalls könne auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen - eine Existenzgefährdung für den Berufskraftfahrer.

(bn)
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