Hückeswagen Offene Tankrechnung wird mehr als sechs Mal so teuer

Hückeswagen · Kurios mutete das Verhalten einer 53-jährigen Autofahrerin an, der die Staatsanwaltschaft in einem Prozess vor dem Amtsgericht Wipperfürth Betrug vorwarf.

Die Frau weigerte sich beharrlich, die offene Rechnung einer Hückeswagener Tankstelle von knapp 30 Euro zu zahlen - und sie fühlte sich dabei noch im Recht. Zu einer vom Gericht geforderten Zahlung von 150 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung war die Wipperfürtherin jedoch umgehend bereit. "Das zahle ich gerne", sagte die Angeklagte am Ende der Verhandlung.

Über diesen Zahlungswillen hätte sich auch der Pächter der Tankstelle gefreut. Dort hatte die Wipperfürtherin im November getankt, obwohl sie dazu in diesem Moment nicht in der Lage war. "Dass ich kein Geld hatte, habe ich erst an der Kasse gemerkt", beteuerte die Angeklagte. Die 53-Jährige unterschrieb daraufhin ein Schuldanerkenntnis, ließ ihren Personalausweis kopieren und beteuerte, die Rechnung in den darauffolgenden Tagen begleichen zu wollen.

Doch daraus wurde nichts. "Ich war mit meinen Gedanken bei meiner schwerkranken Schwester, die mittlerweile gestorben ist", sagte sie und versuchte damit, ihr Verhalten zu erklären. Fünf Tage später flatterte der Wipperfürtherin eine Mahnung der Tankstelle mit 15 Euro Aufschlag ins Haus. Doch statt nun zu bezahlen, ärgerte sich die Autofahrerin über die vermeintlich hohen Mahngebühren und verfasste ein schriftliches Antwortschreiben. "Danach habe ich nichts mehr gehört, bis die Vorladung zum Gericht kam", gab sie sich verwundert. Außerdem hätte sie keine Bankdaten für eine Überweisung erhalten.

Weder der Richter noch der Staatsanwalt konnten das Verhalten der Autofahrerin nachvollziehen. "Sie hatten jetzt vier Monate Zeit, dort vorbeizufahren und das Geld auf den Tisch zu legen", brachte es der Richter auf den Punkt.

Von einer Verurteilung der Frau sah das Gericht dennoch ab und stellte das Verfahren vorläufig ein. Als Auflage muss die Wipperfürtherin nun 50 Euro als Schadenswiedergutmachung an die Tankstelle zahlen. Die zusätzlichen vom Gericht geforderten 150 Euro gehen auf Vorschlag der Angeklagten an das Kinderhospiz Balthasar in Olpe.

(heka)
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