Rp-Serie Altersvorsorge Präsentiert Von Den Sparkassen Geldern, Straelen, Goch-Kevelaer-Weeze Regeln festlegen - die Familie schützen

Kevelaer · Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Über medizinische Fragen? Über mein Geld? Jeder kann plötzlich "geschäftsunfähig" werden. Jeder kann aber auch festlegen, wer in so einem Fall die Verantwortung übernimmt.

 Patrick Tekock, Leiter des Sparkassen-Finanzcenters am Markt in Geldern, weiß, worauf man bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht achten sollte.

Patrick Tekock, Leiter des Sparkassen-Finanzcenters am Markt in Geldern, weiß, worauf man bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht achten sollte.

Foto: Gerhard Seybert

gelderland Niemand setzt sich gerne damit auseinander, wie alles geregelt werden soll, wenn er nicht mehr selbstständig entscheiden kann. Junge Menschen meinen, dass sie das noch lange nicht betrifft. Ältere glauben, dass ihre Kinder, wenn es eines Tages nötig wird, schon automatisch alles im Griff haben werden oder dass andere nahestehende Verwandte einspringen. Beides sind Irrtümer.

 Die Patientenverfügung behandelt Wünsche zu medizinischen Maßnahmen. Etwa, inwieweit Intensivmedizin angewendet werden soll, ob ein Sterbender künstlich ernährt werden soll, welche Schmerzbehandlung infrage kommt.

Die Patientenverfügung behandelt Wünsche zu medizinischen Maßnahmen. Etwa, inwieweit Intensivmedizin angewendet werden soll, ob ein Sterbender künstlich ernährt werden soll, welche Schmerzbehandlung infrage kommt.

Foto: dpa-tmn

Jugend schützt nicht vor Schicksalsschlägen: Ein Schlaganfall kann jeden treffen, ein Unfall auch. Oft wird Angehörigen per Gericht von jetzt auf gleich ein völlig fremder Betreuer vorgesetzt. "Kinder haften zwar finanziell für die Eltern", sagt Patrick Tekock, Leiter des Sparkassen-Finanzcenters am Markt in Geldern. Das Recht, Entscheidungen zu treffen - über Vermögensangelegenheiten, über ärztliche Behandlungen, über die Pflege zu Hause oder im Heim - ist damit aber nicht verbunden. Die Familie ist einfach "entmachtet", und vom Betreuer sind Wohl und Wehe einer schutzbefohlenen Person abhängig, die er überhaupt nicht kennt.

Egal also, ob's ums Geld geht, um medizinische Fragen oder die Rechte von Familienmitgliedern: "Das, was einem wichtig ist, sollte man geregelt haben", appelliert Tekock. "Wenn man frühzeitig an die Sache herangeht, hat man die Möglichkeit, es Angehörigen wirklich leichter zu machen und Entscheidungen auch noch selbst zu treffen."

Das geht mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Die Patientenverfügung behandelt Wünsche zu medizinischen Maßnahmen. Etwa, inwieweit Intensivmedizin angewendet werden soll, ob ein Sterbender künstlich ernährt werden soll, welche Schmerzbehandlung infrage kommt.

In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer die finanziellen und persönlichen Angelegenheiten des Betroffenen regelt, wenn er selbst nicht mehr entscheiden kann. Ob es um Geldangelegenheiten, gesundheitliche Fragen, Wohnort oder Behördendinge geht: Ein "Bevollmächtigter" beschließt.

Die Betreuungsverfügung schließlich legt vor allem fest, welche Personen als "Betreuer" bestellt werden sollen, falls ein Gericht die Notwendigkeit feststellt - und gegebenenfalls, wer dafür nicht infrage kommt. Außerdem werden Wünsche erfasst, zum Beispiel zum Wohnsitz oder zu finanziellen Regelungen. Das Betreuungsgericht behält eine Kontrollfunktion darüber.

Die Beratung zu so persönlichen Weichenstellungen ist vielleicht nicht unbedingt ein Kerngeschäft von Banken, räumt Patrick Tekock ein. "Aber es ist uns wichtig, dass die Kunden wissen, dass sie so etwas mit unserer Hilfe regeln können", sagt er. "Es ist unsere Aufgabe, auch da zu helfen. Und man merkt in den Beratungsgesprächen, dass das bei den Bedürfnissen unserer Kunden eine immer größere Rolle spielt." Außerdem sei es gut, "wenn eine Bank Klarheit hat". Damit es nicht zu Konflikten kommt, wenn Angehörige oder Betreuer über ein Vermögen bestimmen wollen.

Den eigenen Willen festzuhalten, dient dem Familienfrieden. Gerade übers Geld, aber auch über die Frage, wo und wie jemand leben und versorgt werden soll - soll Oma nun ins Heim oder nicht? - geraten Angehörige oft in Zwist. "Und das ist nicht im Sinne des Betroffenen", so Patrick Tekock. Auch unverheiratete Paare sollten bedenken: Wird einer von beiden zum Betreuungsfall, steht der andere ganz schnell ohne Rechte da.

Die Botschaft von Patrick Tekock: Die Menschen sollten das Thema frühzeitig anfassen. "Falls Sie das noch nicht gemacht haben - machen Sie es!"

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort