Kleve/Goch Betreiber: "Spielhallen droht Insolvenz"

Kleve/Goch · Weil neue Regelungen für das Glücksspielgewerbe in Kraft treten, sehen sich viele solcher Geschäfte bedroht. In Kleve könnte eine Ausnahmegenehmigung der Stadt, die jährlich fast eine Million Euro an Steuern einnimmt, helfen.

 Gesellschafter Karl Weber in einer seiner Spielhallen am Klever Ring.

Gesellschafter Karl Weber in einer seiner Spielhallen am Klever Ring.

Foto: Markus van offern

Einige Klever müssen sich ab dem 1. Dezember möglicherweise darauf einstellen, dass es ihre angestammte Spielhalle nicht mehr gibt. Denn dann tritt ein neuer Passus im Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der vorschreibt, dass zwischen zwei Spielhallen mindestens 350 Meter Abstand liegen müssen. Weitaus schwerer wiegt aber die Neuregelung, wonach es nunmehr verboten ist, dass in einem Gebäude mehrere Konzessionen für das Aufstellen von Glücksspielautomaten erteilt werden. Eine Konzession beinhaltet maximal zwölf Geräte. In Kleve sind von der Änderung 22 Spielhallen an acht Standorten betroffen. Die Differenz zwischen Anzahl der Spielhallen und Standorten ergibt sich dadurch, dass es meist zwei bis vier solcher Spielhallen unter einem Dach gibt. Und genau das wird für die Betreiber zum Problem.

Unter anderem auch für Karl Weber. Der Gesellschafter der KWK Münzspiel GmbH mit Sitz in Goch betreibt in Kleve zwei Spielhallen. "Dort stehen derzeit 48 Geräte. Laut Gesetz müsste die Anzahl auf zwölf reduziert werden", sagt er. "Entsprechend stark bin ich von dem Verbot der Mehrfachkonzessionen, die gängige Praxis waren, betroffen. Der Gesetzgeber hat aber nicht nur die Anzahl der Geräte geregelt, sondern ebenfalls den maximalen Gewinn, den wir mit einem Gerät erzielen dürfen", sagt Weber. Dieser liege bei elf bis 14 Euro. Bei einer Anzahl von zwölf Geräten könne er davon keine Mitarbeiter bezahlen.

Weber beklagt zudem einen Mangel an Rechtssicherheit. "Als ich eine siebenstellige Summe in die Standorte investiert habe, habe ich eine unbefristete Gewerbeerlaubnis bekommen", sagt er. Die gelte zwar weiterhin, er sei aber davon ausgegangen, dass er sein Geschäftsmodell mit mehr als zwölf Automaten an einem Standort weiter verfolgen kann. Bislang, so sagt er, habe er noch nicht einmal die Investitionskosten hereingeholt. Sollte die Regelung in seinem Fall umgesetzt werden, drohe die Insolvenz. Und das betreffe seiner Meinung nach fast alle Betreiber von Spielhallen.

Webers Hoffnung ruht nun auf zwei Härtefallanträgen, die er bei der Stadt eingereicht hat. "Wir haben die Anträge lange vorbereitet und stehen in engem Kontakt mit dem Ordnungsamt und der Kämmerei", sagt er. Die Befürchtung, seine Firma könne bei einer Nicht-Erteilung der Ausnahmeregelung insolvent gehen, hätten unabhängige Wirtschaftsprüfer bestätigt.

Die Stadt äußert sich derweil noch vorsichtig. Derzeit werde geprüft, welche Standorte genau von der Änderung betroffen seien. Mit einem Ergebnis rechnet Stadtsprecher Jörg Boltersdorf im vierten Quartal. Erst dann sei auch klar, welche finanzielle Konsequenzen das für die Stadt bedeutet. Im vergangenen Jahr hat Kleve 927.260 Euro an Vergnügungssteuer eingenommen. Für Karl Weber ein valider Grund, warum die Stadt den Härtefallanträgen zustimmen sollte.

Ähnlich dürfte es in Goch ausschauen. Dort gibt es laut Stadt fünf Spielhallen, die im vergangenen Jahr rund 470.000 Euro an Steuern abgeführt hätten. Und auch dort prüft die Stadt derzeit Konsequenzen durch die gesetzlichen Änderungen.

(maxk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort