Kalkar Überfall auf Spielhalle in Kalkar - 30 Minuten später Festnahmen

Kalkar · Auf der Straße Tillerfeld, die Kalkar mit dem Bedburg-Hauer Dorf Till verbindet, passiert selten Spektakuläres. Doch gestern konnten die wenigen Anwohner dort Szenen beobachten, die sie sonst nur aus Kriminalfilmen kennen.

 Mehrere Zivilfahrzeuge waren an der Fahndung beteiligt.

Mehrere Zivilfahrzeuge waren an der Fahndung beteiligt.

Foto: Schulmann

Es ist 9.54 Uhr, als zwei Zivilfahndungswagen der Polizei aus beiden Fahrtrichtungen heranfahren. Nahe einer Bushaltstelle, an einer Straßenverengung blockieren die Fahnder mit ihren Wagen einen roten Opel Astra, der die Straße "Tillerfeld" Richtung Till befährt. Die Polizisten in Zivil springen aus ihren Autos, ziehen einen 55-jährigen Mann und eine 51 Jahre alte Frau aus dem gestoppten Opel und legen dem Paar Handschellen an. Die Festgenommenen stehen unter dem Verdacht, eine halbe Stunde zuvor eine Spielhalle an der Altkalkarer Straße in Kalkar überfallen zu haben.

Es war gegen 9.20 Uhr gewesen, als bei der Polizei-Leitstelle mehrere Notrufe eingegangen waren. Augenzeugen berichteten: Aus der Spielhalle an der Altkalkarer Straße stürmt ein mit einem bis zur Nase hochgezogenem Rundschal maskierter und mit einem etwa 20 Zentimeter langen Messer bewaffneter Mann heraus. Der Maskierte setzt sich auf den Beifahrersitz eines vor der Spielhalle wartenden Pkw. Eine andere Person - mutmaßlich die 51-Jährige - fährt mit dem Auto davon.

Spätere Ermittlungen der Polizei ergeben, dass der 55-Jährige in der Spielhalle eine dort angestellte 53-Jährige mit dem Messer bedroht und sie aufgefordert habe, die Kasse zu öffnen. Die Frau folgte der Aufforderung. Der Mann griff zu.

Sowohl das aus der Spielhalle erbeutete Geld - über die Höhe des Betrages machte die Polizei keine Angaben - als auch Teile der bei dem Überfall benutzten Kleidung fanden die Ermittler bei einer späteren Durchsuchung in der Kalkarer Wohnung der 51 Jahre alten Frau. Der 55-jährige Tatverdächtige, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, sollte noch gestern einem Haftrichter vorgeführt werden.

(RP)
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