Kleve Vater muss zehn Jahre in Haft wegen Tötung seines Säuglings

Kleve · Zu zehn Jahren Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit der Misshandlung von Schutzbefohlenen hat die Schwurgerichtskammer am Klever Landgericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Knickrehm einen 30-Jährigen Vater verurteilt.

Kinder misshandelt: Prozess gegen Vater beginnt
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Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine kleinen Kinder schwer misshandelt hat - ein drei Monate alter Säugling war an den Folgen gestorben. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Staatsanwalt, der zehn Jahre Haft gefordert hatte. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne sichtliche Regung an.

Die Kammer hatte keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte am 26. August 2013 beim Wickeln derart brutal auf das linke Beinchen des damals vier Monate jungen Mädchens einwirkte, dass der Oberschenk brach; dass er am 3. Juli vorigen Jahres so brutal auf das inzwischen 14 Monate alte Kind einschlug, dass ihr Gesichtchen grün und blau war; dass er am 7. Juli 2014 auf den kleinen Sohn seiner Lebensgefährtin aus erster Ehe eingeschlagen hatte, dass dessen Auge blutunterlaufen war. Die Kammer war weiter überzeugt, dass der Angeklagte am 11. Juli 2014 die Zwillinge derart stark geschüttelt hat, dass dies bei einem Kind zum Tode führte. Einen "plötzlichen Kindstod" schloss die Kammer in ihrer Bewertung aus.

Bei der Strafzumessung habe man zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass dieser nicht vorbestraft ist, seine Wut nicht in Griff habe und ihm das emotionale Rüstzeug fehle, um kleine Kinder aufzuziehen. Strafverschärfend sei dagegen, dass er die Taten begangen habe, obwohl er wusste, dass er sich nicht in Griff hat.

Richter Knickrehm rekapitulierte im Beisein der Mutter der Kinder, die als Nebenklägerin im Prozess auftrat, das Geschehen vom 11. Juli 2014: Die Mutter jobbt mit Freundin als Kellnerin in Kleve; der Angeklagte ist allein mit den vier Kindern. Die beiden Kleinen werden von der Tagesmutter nach Hause gebracht. Die Zwillinge haben Hunger, schreien. Der 30-Jährige nimmt den einen brutal aus der Wiege, fügt ihm durch Schütteln oder festes Aufschlagen auf eine weiche Unterlage schwere Kopfverletzungenzu. Das Kind überlebt. Er nimmt den anderen Zwilling, schüttelt ihn immer wieder hin und her, grob und heftig. Das Kind läuft blau an, die Atmung setzt aus. Der Angeklagte sieht, was er angerichtet hat, ruft den Notarzt. Der diagnostiziert ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, der Junge liegt sechs Wochen im Koma, ehe er schließlich stirbt.

Die Mutter der Kinder, so Richter Knickrehm, scheide als Täterin aus. Gleichwohl hätten sich junge Eltern als "völlig untauglich erwiesen, Kinder aufzuziehen". Der Angeklagte und die Mutter der Kinder hätten "in erschreckendem Maße selbstsüchtig die eigenen Bedürfnisse vor die der Kinder gesetzt".

(RP)
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