Landgericht Köln Gynäkologe missbraucht Patientinnen — Gericht verhängt Haftstrafe

Köln · Ein Frauenarzt aus Odenthal wurde vor dem Kölner Landgericht zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt, weil der 63-Jährige Patientinnen sexuell missbraucht hat – davon ist die Strafkammer überzeugt. Der Arzt streitet das ab.

 Der Angeklagte und seine Verteidigerin Kerstin Fabian.

Der Angeklagte und seine Verteidigerin Kerstin Fabian.

Foto: Claudia Hauser

Ein Frauenarzt aus Odenthal wurde vor dem Kölner Landgericht zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt, weil der 63-Jährige Patientinnen sexuell missbraucht hat — davon ist die Strafkammer überzeugt. Der Arzt streitet das ab.

Eins stellt der Vorsitzende Richter der 3. Großen Strafkammer gleich zu Beginn der Urteilsbegründung klar: "Sie sind nicht Opfer, sondern Täter." An 20 Verhandlungstagen wurden fast 50 Zeugen gehört, für die Kammer steht fest: Der Gynäkologe hat 2013 drei Frauen in seiner Praxis in Odenthal sexuell missbraucht. Er soll dafür zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von 20 Monaten gefordert.

Der 63-Jährige habe seine Position als Arzt ausgenutzt, das Vertrauen seiner Patientinnen missbraucht. Die Kammer ist davon überzeugt, dass er die Frauen befingert hat — unter dem Vorwand, er müsse Cremes auftragen, etwa gegen Pilzinfektionen. In einem Fall könnte es zu einer Vergewaltigung gekommen sein, das Opfer konnte das aber nicht genau beschreiben. Er machte den Frauen während der Untersuchung Komplimente, bot sogar Intimrasuren an. Einer Patientin, die schon viele Jahre zu ihm kam, bot er nach der Behandlung Sekt an, weil sie völlig verstört war. "Schreien Sie mich ruhig an", sagte er zu ihr. "Und vergessen Sie das einfach."

Während der Ermittlungen bezeichnete er die Frau als psychisch kranke Lügnerin. Als weitere Frauen Anzeige erstatteten, sagte er, es gebe offenbar eine Verschwörung im Ort gegen ihn. Der Vorsitzende stellt klar, dass die Opfer keine Motive hatten zu lügen. "Sie leiden noch heute unter den Taten."

Ein gynäkologischer Gutachter hatte im Prozess gesagt, dass es keine Indikation gebe, bei der man als Frauenarzt eine Creme "einmassieren" müsse. Diese Behandlungsmethoden seien nicht medizinisch dokumentiert. Der Angeklagte hatte einer Patientin auch angeboten, einen Orgasmus bei ihr auszulösen.

Während sämtliche Details des sexuellen Missbrauchs am letzten Verhandlungstag noch einmal zur Sprache kommen, sitzt der Angeklagte zwischen seinen Verteidigern und schreibt geschäftig mit. 14 weitere mutmaßliche Opfer des Gynäkologen hatten sich während des Prozesses gemeldet. Die Verteidiger hatten die Frauen als "Schwemme von Trittbrettfahrerinnen" bezeichnet. Das bezeichnet der Richter als "schlicht unangebracht".

Der Arzt hatte in seinem letzten Wort vor Gericht durchblicken lassen, dass er wieder praktizieren will. Seine Zulassung ruht seit vier Jahren, die Praxis hat er verkauft. Als einziges Zugeständnis sagte er, er "werde seine Methoden überdenken". Die Kammer verhängt am letzten Prozesstag ein dreijähriges Berufsverbot. "Die Gefahr besteht, dass er es wieder tut", sagt der Vorsitzende.

Die Verteidigerin des Gynäkologen kündigte bereits an, Revision einzulegen. Sie hatte einen Freispruch gefordert.

(hsr)
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