Krefeld Der neue Schiedsmann für den Westen

Krefeld · Grundschul-Rektor Alfred Kuhn ist von der Bezirksvertretung West einstimmig ins Schiedsamt für Forstwald/Benrad gewählt worden. Der 64-Jährige will Menschen miteinander ins Gespräch bringen; sein Leitsatz: "Schlichten statt Richten".

 Bekannt ist er als Rektor der Regenbogenschule, jetzt hat Alfred Kuhn ein neues Amt als Schiedsmann im Krefelder Westen. Das Schlichten von Meinungsverschiedenheiten ist ihm aus seiner Tätigkeit als Lehrer vertraut.

Bekannt ist er als Rektor der Regenbogenschule, jetzt hat Alfred Kuhn ein neues Amt als Schiedsmann im Krefelder Westen. Das Schlichten von Meinungsverschiedenheiten ist ihm aus seiner Tätigkeit als Lehrer vertraut.

Foto: Thomas Lammertz

Alfred Kuhn ist von der Bezirksvertretung West einstimmig als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Forstwald/Benrad gewählt worden. Dass der 64-Jährige sich dem Gremium überhaupt vorstellen musste, war der Form geschuldet. Denn der Rektor der Regenbogenschule ist aufgrund seines Engagements für seine Schüler und in der Gemeinde St. Thomas Morus absolut kein Unbekannter im Krefelder Westen.

"Das friedliche Nebeneinander ist mir ganz wichtig," erklärt der Schulleiter seine Motivation, sich für das Ehrenamt des Schiedsmannes zu bewerben, das Schlichten von Meinungsverschiedenheiten sei ihm aus seiner Tätigkeit als Lehrer vertraut. Alfred Kuhn, der immer viele Ehrenämter innehatte und hat - mit großer Freude, wie er betont - , legt großen Wert auf die Vermittlung christlicher Werte. Nicht nur in der katholischen Gemeinde oder der Katholischen Arbeiterbewegung (KAB), sondern auch als Leiter der Regenbogenschule lebt er diese Werte. Da er im nächsten Jahr pensioniert wird, bietet das Amt des Schiedsmanns für Kuhn eine Weiterführung dieser Haltung, zudem sieht er in ihr "noch mal eine Chance, etwas Neues anzufangen und sich ganz anders zu engagieren". Zudem ermögliche ihm dieses Amt, selbstständig zu arbeiten - ohne eine Institution oder Einrichtung "im Nacken".

Kuhn beobachtet in seinem Umfeld den wachsenden Trend, dass im Konfliktfall schnell ein gerichtlicher Beistand gesucht wird, was in seinen Augen in den meisten Fällen gar nicht sein müsse. "Wenn es gelingt, Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen, ist oft schon viel erreicht."

Den Leitsatz des Schiedsamts: "Schlichten statt Richten" möchte sich auch Alfred Kuhn zu eigen machen. Er erklärt, dass jeder Bürger im Konfliktfall den Schiedsmann um Schlichtung bitten könne. Man unterscheide grundsätzlich zwischen Zivil- und Strafrecht. Eine Beleidigung würde zum Beispiel unter das Zivilrecht fallen. Hier sei zunächst einmal nicht unbedingt sofort ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, sondern es biete sich der Gang zum Schiedsmann an. Die streitenden Parteien stellten einen Antrag auf Schlichtung und der Schiedsmann habe dann die Aufgabe, beide Parteien zusammen zu bringen, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Auch Strafgerichte könnten Schlichter anrufen, wenn dies von beiden Seiten gewünscht würde. Übliche Streitigkeiten, die von einem Schiedsmann geschlichtet würden, seien sehr häufig Nachbarschaftsstreitigkeiten: der Baum, der über die Grundstücksgrenze wächst, der Grill, der eine Geruchsbelästigung darstellt, der Lärm im Haus und so weiter. Alfred Kuhn erläutert: "Die Gespräche, die dann mit beiden Parteien geführt werden, finden im sogenannten Amtszimmer statt, was voraussichtlich mein Wohnzimmer sein wird, denn es ist wichtig, dass die Gespräche in angenehmer Atmosphäre stattfinden, um alles auszuschließen, wodurch Konflikte noch weiter hochkochen könnten." Und er hebt hervor, dass alle Gesellschaftsschichten gleichermaßen die Vermittlung eines Schiedsmannes in Anspruch nähmen.

Nach seiner Pensionierung im nächsten Sommer warte auf ihn keine "Schmetterlingssammlung, die es auszubauen gilt, oder sonstige Hobbys", sondern er freue sich auf mehr Zeit zum Reisen mit seiner Frau und auf Zeit, die er mit seinen Enkelkindern verbringen könne. Vor allem aber sieht Alfred Kuhn mit großer Freude seinem neuen Amt entgegen, das er antreten kann, sobald seine Wahl durch die Leitung des Amtsgerichts bestätigt wird.

(RP)
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