Hausbesitzer klagte Gericht erlaubt Bierklappe in Krefelder Gaststätte

Krefeld · Mit einem illegal angebrachten Schloss fing es an, mit einem legal montierten Schloss hörte es auf. Beim Amtsgericht Krefeld sorgte die Bierklappe der Gaststätte "Tannenhöhe" für Aufregung. Der 95-jährige Besitzer zeigte sich am Ende einsichtig.

 Offen oder zu - wegen der Bierluke der Gaststätte "Tannenhöhe" zog der 95-jährige Hausbesitzer Hans Rommerskirchen am Dienstag im Rollstuhl vor Gericht.

Offen oder zu - wegen der Bierluke der Gaststätte "Tannenhöhe" zog der 95-jährige Hausbesitzer Hans Rommerskirchen am Dienstag im Rollstuhl vor Gericht.

Foto: TL

Es war fast wie ein Schildbürgerstreich, den Thorsten Smacka jetzt erlebte: Der Pächter der Krefelder Gaststätte Tannenhöhe musste sich seine Bieranlieferung über die dafür vorgesehene Bierluke per richterlicher Anweisung sichern lassen. Der 95-jährige Besitzer des Hauses hatte die Bierluke mittels eines Schlosses verriegeln lassen. Eine Aktion, bei der Smacka über seinen Anwalt eine einstweilige Verfügung angestrebt hatte, um die Klappe weiterhin nutzen zu können.

In der nun im Amtsgericht Krefeld angesetzten Verhandlung berief sich der Eigentümer Hans Rommerskirchen darauf, das das Verschließen der Luke aus Gründen des Einbruchschutzes geschehen sei. Polizei und Versicherung hätten eine Sicherungsmaßnahme verlangt. Zudem erklärte der 95-Jährige, dass eine Anlieferung über die Treppe ebenfalls möglich sei und die Luke gar nicht benutzt werden müsste.

 Die Gaststätte Tannenhöhe von außen.

Die Gaststätte Tannenhöhe von außen.

Foto: Lammertz Thomas

Das sah der Wirt ganz anders: Die 50 Kilogramm schweren Fässer über eine schmale Holztreppe in den Keller zu transportieren, dies will Smacka aber aufgrund des Sturzrisikos nicht umsetzen. Er möchte weiterhin die dafür vorgesehene Luke nutzen, durch die die Fässer in den Keller gerollt werden können.

"Das geht wunderbar über die Treppe", meinte der Senior hingegen in der Verhandlung. Rommerskirchen hatte es sich den persönlichen Auftritt in Justitias Hallen nicht nehmen lassen und war mit Hilfe eines Krankentransportes und Rollstuhl zur Verhandlung angereist, da er nicht mehr in der Lage ist, sich selber fortzubewegen. Im Gepäck hatte er gleich ein Medikamentenarsenal dabei, welches er auf dem Tisch im Gerichtssaal aufbaute und so für ein etwas sonderbares Bild sorgte.

 Zur Sicherheit hatte der 95 Jahre alte Rommerskirchen gleich eine ganze Medikamentensammlung mitgebracht.

Zur Sicherheit hatte der 95 Jahre alte Rommerskirchen gleich eine ganze Medikamentensammlung mitgebracht.

Foto: Lammertz Thomas

er sichtlich gesundheitlich angeschlagene Senior hatte die Option eines Anwaltes, der an seiner Stelle die Verhandlung besucht hätte, genauso ausgeschlagen wie der Vorschlag des Richters Oliver Sauberschwarz, doch einen seiner Söhne oder Enkelkinder zu bemühen. Ein Anwalt koste Geld und seine Söhne oder die Enkelkinder seien nicht mit der Materie vertraut, bemerkte Rommerskirchen. Sauberschwarz verdeutlichte dem Senior, dass er die Bierluke nicht einfach hätte zumachen dürfen, sondern dass diese Form der Anlieferung dem Wirt offen stehen müsste. Mit dem Vorschlag, ein neues Vorhängeschloss durch den Pächter anzubringen, dessen Schlüssel beim Pächter und bei Wunsch auch gerne beim Vermieter verbleibt, konnte Andreas Dietz, der Anwalt von Smacka, den 95-Jährigen letztlich überzeugen. Rommerskirchen nahm seinen Widerspruch zurück und verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Auf dass die Bierfässer in der "Tannenhöhe" endlich wieder rollen können.

(RP)
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