Krefeld Günstige KfW-Kredite für Dichtheitsprüfung

Krefeld · Für die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung können Hauseigentümer zwar keine öffentlichen Zuschüsse in Anspruch nehmen, sie können aber ein gefördertes Darlehen über ihre Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Privatkundenbank beantragen.

Darauf weisen die Stadtwerke Krefeld hin. Die KfW fördert über das "Programm Wohnraum Modernisierung" mit der Programmnummer 141 sowohl die Dichtheitsprüfung als auch gegebenenfalls erforderliche Sanierungsmaßnahmen.

In Krefeld müssen Hausbesitzer in Wasserschutzzonen bis 31. Dezember 2013 die Dichtheit ihres Kanals mittels Druckprüfung nachweisen, wenn der Kanal vor 1965 gebaut wurde. Ebenso gilt dies für Betriebe in rechtskräftigen Wasserschutzzonen, deren Kanäle vor 1990 gebaut wurden. Nicht betroffen sind Hausbesitzer in den Wasserschutzzonen In der Elt und Forstwald.

Helmut Döpcke, Leiter des Umweltamtes, erklärte gestern: "Der Betreiber eines Abwasserkanals ist grundsätzlich verpflichtet, seinen Kanal dicht zu halten. Ist der Kanal defekt, muss er unverzüglich saniert werden." Ist der Kanal beschädigt, muss nicht zwangsläufig der Hausbesitzer die Reparatur bezahlen. Baudezernent Thomas Visser: "Wenn beispielsweise das Wurzelwerk eines städtischen Baums den Kanal beschädigt hat, dann ist die Stadt dafür haftbar."

Die Stadtwerke Krefeld (SWK) haben Ende vergangener Woche 9000 Informationsschreiben an Bewohner von Wasserschutzzonen zur Dichtheitsprüfung versendet und ein Festpreisangebot beigefügt. Als erste Stadtwerke in NRW gründeten die SWK eine Kooperation mit Handwerksbetrieben der Region.

Von der nächsten Woche an werden die SWK auch die übrigen Krefelder Hausbesitzer anschreiben; in dem Brief ist allerdings noch kein Angebot für die Dichtheitsprüfung erhalten. Für sie gilt eine längere Frist. Der Gesetzgeber sieht Ende 2015 vor, die Stadt prüft, ob sie für Teile des Stadtgebiets bis Ende 2023 verlängert werden kann.

Umweltamtsleiter Helmut Döpcke: "Es wird wahrscheinlich neun verschiedene Zonen geben; mit Fristen von 2015 bis 2023." Dabei gilt als wahrscheinlich, dass die kürzeste Frist auf Bewohner der Wasserschutzgebiete In der Elt und Forstwald zukommt; die längste Frist dürften die Bewohner von Elfrath und Hohenbudberg erwarten. Die Politik wird nach Einschätzung der Verwaltung eine entsprechende Satzung frühestens Anfang 2012 verabschieden.

(RP)
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