Krefeld Herbstlaub: Stadtverwaltung bietet Infos zur Straßenreinigung an

Krefeld · Der Fachbereich Umwelt hat zu diesem Thema Informationen im Internet bereitgestellt unter www.krefeld.de/de/umwelt/strassenreinigung.

Derzeit tauchen bei den Bürgern unweigerlich Fragen nach den Pflichten der Anlieger hinsichtlich der Straßenreinigung auf. Denn es ist Herbst und die Blätter fallen reichlich von den Bäumen. Der Fachbereich Umwelt hat zu diesem Thema Informationen bereitgestellt unter www.krefeld.de/de/umwelt/strassenreinigung. Alle Straßen sind sogenannten Reinigungsklassen zugeordnet. Diese können die Krefelder ihrem jährlichen Bescheid über Grundsteuern und sonstige Abgaben entnehmen oder im Internet unter "Satzung über die Straßenreinigung" nachschlagen. Die Reinigungspflicht umfasst grundsätzlich die Reinigung der Fahrbahnen sowie der Gehwege. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten, zu den Gehwegen gehören alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind und deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist.

Krefelder, die in Straßen der Reinigungsklassen I bis IV wohnen, sind von der Reinigungspflicht für Straße und Gehwege befreit, denn sie zahlen dafür. Die Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (GSAK) erledigt diese Arbeiten zwischen einmal pro Woche und täglich. In Straßen der Reinigungsklassen V, VI und VII allerdings sind Bürger gehalten, mindestens einmal pro Woche den Gehweg selbst von Laub zu befreien, in der Reinigungsklasse VIII müssen sie Straße und Gehweg reinigen.

Für das Laub steht die braune Biotonne zur Verfügung, die Grundstückseigentümer in den Größen 120 Liter und 240 Liter bestellen können. Welche Größe den Bürgern für ihr Grundstück ohne zusätzliche Kosten zusteht, ist im Entsorgungsmagazin nachzulesen oder bei der Abfallberatung des Fachbereiches Umwelt zu erfahren. Im Entsorgungsmagazin finden sich auch die entgeltpflichtigen Sonder-Abfuhrtermine in einzelnen Stadtteilen für Grünabfälle, die jeweils im Frühjahr und im Herbst, insbesondere zur Laubentsorgung, angeboten werden. Weitere entgeltpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten stehen am Wertstoffhof der GSAK, Bruchfeld 33 (Einfahrt Idastraße), Telefon 02151 582180, und an der Annahmestelle für Gartenabfälle, Bruchfeld 33, Telefon 02151 582139, zur Verfügung.

(RP)
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