Krefeld Irritation um den Versand von Steuerbescheiden

Krefeld · Grundbesitzabgaben: Die Steuerbehörde der Stadt wird bei Verkäufen nicht automatisch informiert.

Im Zusammenhang mit dem Versand der Bescheide über Grundbesitzabgaben 2017 gibt es in der Bevölkerung Irritationen, die Verwaltung spricht von vielfachen Nachfragen: So sind zahlreiche bisherige Eigentümer von Häusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, die diese im Jahr 2016 verkauft haben, der Annahme, dass die Steuerbehörde der Stadt automatisch von den Notaren oder dem Grundbuchamt über die Veräußerung informiert wird. "Das ist jedoch nicht der Fall", erklärte ein Stadtsprecher. "Insofern erfolgte die steuerliche Veranlagung für das Jahr 2017 zu den Grundbesitzabgaben noch auf der Basis der Daten und Informationen, die der Verwaltung zum Zeitpunkt Anfang Dezember 2016 bekannt waren."

Um frühzeitig die notwendigen steuerlichen Korrekturen vornehmen zu können, bietet die Verwaltung nun den Betroffenen an, durch eine Mitteilung "Eigentümerwechsel" (Vordruck) frühzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zu übermitteln. So können dann alsbald die Änderungen zu den Abgabescheiden vorgenommen werden. "Dieser Service bezieht sich selbstverständlich auch auf alle eigentumsmäßigen Veräußerungen, die im Laufe des Jahres 2017 stattfinden." Gleiches gilt auch für alle Adress- oder Namensänderungen, soweit sie für die kommunale Steuer- oder Abgabenerhebung von Bedeutung sind. Auch hier wird die Steuerbehörde aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht automatisch durch die Meldebehörde informiert.

Alle Infos zu Grundbesitzabgaben sowie Vordrucke für den Änderungsdienst können im Internet unter www.krefeld.de/fb21 aufgerufen oder schriftlich sowie per Fax an die Stadt Krefeld, Zentraler Finanzservice, angefordert werden.

(RP)
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