Krefeld Irritationen um Mitteilung von DGB und Vermeulen

Krefeld · Der CDU-OB-Kandidat behauptet, den DGB-Chef im Vorfeld über seinen Immobilienbesitz informiert zu haben.

 CDU-Oberbürgermeisterkandidat Peter Vermeulen.

CDU-Oberbürgermeisterkandidat Peter Vermeulen.

Foto: T. L.

Nach der gemeinsamen Pressemitteilung zum Projekt "Rheinblick" von Peter Vermeulen, Oberbürgermeisterkandidat der Krefelder CDU, und Ralf Köpke, Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes, herrscht Verwirrung um die Frage, ob und wen Vermeulen über seinen Immobilienbesitz informiert hat. Der CDU-Oberbürgermeisterkandidat sagte gestern, er habe den DGB-Chef im Vorfeld in Kenntnis gesetzt, dass er an der Bruchstraße in Uerdingen ein Haus besitzt. Ralf Köpke wiederum versicherte gestern erneut gegenüber unserer Zeitung, dass er von Vermeulens privater Betroffenheit beim Thema Rheinblick nicht gewusst habe. Beide sagen aber auch, dass es ein angenehmes Miteinander gewesen sei, man sich noch einmal austauschen wolle.

Zum Hintergrund: Am vergangenen Mittwoch hatten der CDU-OB-Kandidat und der DGB-Chef in einer ungewöhnlichen Allianz eine völlige Neuplanung des Projektes Rheinblick gefordert. Im Kern führten beide das Argument an, dass industrielle Arbeitsplätze im Chempark gefährdet sein könnten und sich die geplante Rheinblick-Architektur nicht in die Umgebung einfüge. Am Samstag berichtete unsere Zeitung dann, dass Vermeulen Eigentümer eines Objektes direkt neben dem Rheinblick-Gelände ist und als Eigentümer im Juni 2014 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteilung auch privat Bedenken gegen Rheinblick angemeldet hat.

DGB-Chef Ralf Köpke wurde von unserer Zeitung am Freitag mit diesem Faktum konfrontiert. Zumindest in einem Punkt hätte er die Pressemitteilung im Wissen um das Eigentum Vermeulens anders formuliert, sagte Köpke gestern. An einer Stelle der Pressemitteilung von CDU und DGB vom vergangenen Mittwoch geht es um die südlichste Bebauung von Rheinblick, die Vermeulen auch als Eigentümer im Juni 2014 bereits kritisiert hatte.

In der Pressemitteilung vom vergangenen Mittwoch wiederholte er modifiziert seine Bedenken: "Die Südspitze von Rheinblick ragt 120 Meter in die Rheinpromenade herein und wird mit einem Achtgeschosser auf Sockelgeschoss akzentuiert. Damit wird die Umgebungsbebauung um mehr als das Doppelte überragt." Zumindest hier sieht Köpke private und politische Interessen vermengt.

Der DGB-Chef schilderte unserer Zeitung gestern im Detail, wie die Pressemitteilung entstanden ist. Demnach gab es am Freitag, 13. März, ein Treffen von Vermeulen und Mitgliedern des DGB-Vorstands. Dort sei über Rheinblick gesprochen worden. Man verabredete eine gemeinsame Pressemitteilung. Ursprünglich sollte auch IHK-Chef Dieter Porschen das Schreiben mit unterzeichnen. Der entschied sich aber für eine eigene Pressemitteilung der IHK.

Köpke betonte am Montag, auch mit den anderen Mitgliedern seines Vorstandes über die Pressemitteilung gesprochen zu haben. Keiner könne sich daran erinnern, dass Vermeulen seinen Immobilienbesitz, ein Haus seines Vaters, geäußert hätte. Vermeulen wiederum führt als Zeugin eine junge Frau an, die ihn an diesem Tag begleitet hat und die bezeugen könne, dass er zu Beginn seines Vortrags sein Hauseigentum erwähnt hatte. In der Krefelder Politik war die Tatsache sehr wohl bekannt. Vermeulen informierte auch die Ratsfraktionen im Juni 2014 über seine Einwände gegen Rheinblick.

(RP)
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