Krefeld Längere Frist für Kanalprüfung

Krefeld · Wer in einer Wasserschutzzone wohnt, muss erst bis Ende 2013 seine private Abwasserleitung prüfen lassen. So steht es in einem neuen Satzungsentwurf der Verwaltung. Heute Abend soll er vom Stadtrat beschlossen werden.

Eine gute Nachricht für die Bewohner von Wasserschutzzonen, deren Häuser vor 1965 gebaut wurden: Sie erhalten ein Jahr mehr Zeit, die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung ihrer privaten Abwasserleitung durchführen zu lassen. Die Frist läuft erst am 31. Dezember 2013 ab; im ursprünglichen Satzungsentwurf war noch Ende 2012 als letzter Termin genannt. Diese 6000 Grundstückseigentümer sind die ersten der insgesamt rund 100 000 in Krefeld, die die Dichtheitsprüfung absolvieren müssen.

Heute Abend werden Krefelds Ratspolitiker über den Satzungsentwurf abstimmen. Eine Zustimmung gilt als sicher; der Satzungsentwurf beinhaltet Änderungswünsche, die bei einem interfraktionellen Gespräch vor gut zwei Wochen geäußert wurden (RP berichtete).

Sind Leitungen undicht, sickert entweder das Schmutzwasser aus der undichten Leitung und verunreinigt Boden und Grundwasser, oder es dringt Grundwasser in die Leitung ein, vermischt sich mit dem Schmutzwasser und muss in der Kläranlage teuer gereinigt werden. Das Landeswassergesetz schreibt deshalb vor, dass Abwasserleitungen grundsätzlich dicht sein müssen. Experten schätzen, dass zwei von drei privaten Abwasserleitungen schadhaft sind.

Billigere TV-Prüfung nicht erlaubt

In den Wasserschutzzonen sieht auch der neue Satzungsentwurf eine Druckprüfung vor — sie kostet bei einer durchschnittlichen Kanallänge von sechs Metern etwa 400 bis 600 Euro. Wer außerhalb einer Wasserschutzzone wohnt, darf auch per TV-Inspektion mit Hilfe einer kleinen Kamera die Dichtheit prüfen lassen; die Kosten dafür liegen bei rund 200 bis 400 Euro.

Noch offen ist, bis wann alle anderen Krefelder Hausbesitzer ihre Anschlüsse prüfen lassen müssen. Das Landesumweltministerium schlägt ein gestuftes Verfahren vor. Laut Hausbesitzerverband Haus & Grund könnte die Stadt die Prüffristen für einzelne Gebiete bis zum Jahr 2023 ausdehnen. Nach Angaben der Stadtverwaltung ergibt sich aus einem Ministeriumserlass, "dass ein Großteil des Stadtgebietes nach 2015 verschoben wird". Derzeit prüft die Stadtwerketochter SWK Aqua, für welche Bereiche eine solche Satzungsregelung zum Tragen kommen könnte. Noch in diesem Jahr soll ein verbindliches Konzept vorgelegt werden.

(RP)
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