Krefeld Politik diskutiert Arge-Zukunft

Krefeld · Weil die Jobs der Arge-Mitarbeiter in Krefeld wegen geplanter struktureller Änderungen nicht gesichert sind, lädt OB Gregor Kathstede für Montag zu einer interfraktionellen Gesprächsrunde mit Vertretern aus Rat und Verwaltung der Stadt sowie Bundes- und Landtag.

Dies ist das Ergebnis eines Gespräches der CDU-Fraktion mit der Komba-Gewerkschaft. Anlass ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die die bundesweite Arge-Organisation für verfassungswidrig erklärt. Die daraus resultierende Änderung der Geschäftsordnung bedeutet für die Arge Krefeld, dass von 95 befristeten Stellen nur 52,5 fortgeführt werden können, während 42,5 entfallen, die Arge-Mitarbeiter also ihren Job verlieren. Dies sei für die Mitarbeiter nicht nur eine besondere Härte, sondern habe gravierende Auswirkungen auf die Arbeit der Arge Krefeld, wie Simone Schulze vom Komba-Ortsverband befürchtet.

Fricke fragte nach

Unterdessen hat der Krefelder Bundestagsabgeordnete Otto Fricke (FDP) eine Antwort auf die Frage nach der Zukunft der Arge vom Bundesministerium für Arbeit erhalten. Fricke hatte bei Minister Olaf Scholz angefragt, welche Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auf den Bestand der Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften von Bund und Kommunen hat. Der verwies auf seine neue Idee der kooperativen Jobcenter.

In einem Schreiben heißt es: "Solange das Modell des kooperativen Jobcenters in der Praxis nicht umgesetzt ist, sollen die Kommunen die Möglichkeit besitzen, weiterhin mit den Agenturen für Arbeit in Argen zusammenzuarbeiten. Deswegen können Arge-Verträge, die zeitnah auslaufen und deren Verlängerung von der Kommune gewünscht wird, verlängert werden. Die in Krefeld favorisierte Praxis sieht vor, dass der Arge-Vertrag verlängert wird.

Für die Unionsfraktion sicherte Fraktionsvize Dr. Hans-Josef Ruhland gegenüber der Komba die Verlängerung des zwischen der Agentur für Arbeit Krefeld und der Stadt Krefeld abgeschlossenen und Ende 2008 auslaufenden Arge-Vertrages bis zum Jahr 2010 zu. Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts müsse die Zwischenzeit genutzt werden, um eine wirksame Aufgabenwahrnehmung in der Verantwortung der Kommunen zu erreichen.

(RP)
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