Krefeld Posse um Schrottauto geht weiter

Krefeld · Der Halter des abgemeldeten gelben Kleinwagens ist ermittelt. Das am Botanischen Garten geparkte Auto wird demnächst entsorgt. Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung liegt aber nicht vor.

 Die Stadt Krefeld hatte es in diesem Fall leicht, den Halter des abgemeldeten Fahrzeugs zu ermitteln: Das alte Kennzeichen mit Ortsangabe KR war noch vorhanden.

Die Stadt Krefeld hatte es in diesem Fall leicht, den Halter des abgemeldeten Fahrzeugs zu ermitteln: Das alte Kennzeichen mit Ortsangabe KR war noch vorhanden.

Foto: Thomas Lammertz

Die Schwierigkeiten liegen im Detail: Die Folge könnte sein, dass die Stadt nach drei Jahren zwar dafür sorgt, dass ein gelbes Schrottauto von einem Parkplatz am Haus Schönhausen - sozusagen in der Einflugschneise der Besucher des Botanischen Gartens - verschwindet, der Steuerzahler aber auf den Kosten für die Entsorgung sitzenbleibt. Der Fall ist nämlich durchaus kompliziert.

Zum Hintergrund: Anwohner Hans Rudolph ärgert sich schon seit langem, dass die Idylle um den Botanischen Garten seit mindestens drei Jahren durch den Anblick des vor sich hin gammelnden Autos getrübt wird. Seine Versuche, die Behörden auf den Zustand aufmerksam zu machen, verpufften wirkungslos. Vor gut zwei Wochen entschloss sich die Stadt, den Zustand zu beenden, obwohl sie nicht originär zuständig sei. Die Zuständigkeit, so Stadtsprecher Manuel Kölker, liege beim Land Nordrhein-Westfalen, das das Areal von der Stadt gepachtet habe. Im Haus Schönwasser sei ein Lehrerseminar untergebracht und besagter Parkplatz gehöre zum Pachtumfang.

Gleichwohl ist die Stadt jetzt tätig geworden. Der Halter sei ermittelt, informierte Kölker auf Anfrage unserer Redaktion. Das Fahrzeug stehe allerdings immer noch dort, wo es schon seit Jahren abgestellt ist. "Wir werden es in Kürze abschleppen und entsorgen lassen", kündigte Kölker gestern an. Mit einem Bußgeldverfahren muss der Eigentümer zur großen Überraschung nicht rechnen. "Es liegt kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor", informierte der Sprecher.

Wieso kein Verstoß vorliegt, obwohl der Privatmann sein abgemeldetes Fahrzeug über Jahre auf einem Parkplatz abstellt, der öffentlich zugänglich ist, erklärt Kölker wie folgt: Der Parkplatz ist öffentlich zugänglich, aber kein öffentlicher, mit weißem P auf blauem Schild ausgewiesener Parkplatz. Das Land hätte sich eigentlich daran stören müssen, dass quasi auf deren Privatfläche ein Unbefugter sein Schrottauto entsorgt hat. Das hat das Land offenbar bis heute nicht gestört. "Der Pachtvertrag ändert aber nichts daran, dass wir als Stadt Eigentümer der Flächen sind", ergänzte Kölker. Insofern könne auch die Kommune aktiv werden, um den Missstand zu beseitigen. Die Stadt habe dazu ein ordentliches Verfahren in Gang gesetzt; mit einer roten Plakette auf der Windschutzscheibe dem Eigentümer eine Frist gesetzt, um das Problem selbst zu lösen. Nach der Halterermittlung sei er nun per Einschreiben mit Rückschein informiert und über die Folgen seines Tuns aufgeklärt worden. Darüber hinaus habe die Stadt Krefeld Kontakt mit dem Land als Pächter der Flächen aufgenommen und über das Vorgehen informiert.

Ob der Halter des Fahrzeugs für die Kosten der Entsorgung haftbar gemacht werden kann, ist nicht rechtssicher. Dann bleibt die Stadt womöglich auf den Ausgaben sitzen. Anwohner Hans Rudolph soll's gleich sein: Er ist froh, wenn der "Dreckspatz nicht bis zum St. Nimmerleinstag am Botanischen Garten stehen bleibt" und das Entree auf Dauer verschandelt.

(RP)
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