Krefeld Prozess: Rumäne soll 14-Jährige zur Prostitution gezwungen haben

Krefeld · Am Freitag, 31. März, verhandelt das Jugendschöffengericht einen Fall von "Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung" einer Minderjährigen.

Zuhälterei, Menschenhandel und Zwangsprostitution werden in Krefeld nicht erst seit dem Verbot des Straßenstrichs auf der Ritterstraße diskutiert. Die Kommunalpolitik verlangt von Stadt und Polizei Aufklärung über die Hintergründe des Krefelder Rotlichtmilieus. Aufklärungsunterricht in gewünschtem Sinne können Ratsmitglieder am Freitag, 31. März, ab 9. 30 Uhr im Saal H 205 des Amtsgerichts am Nordwall bekommen. Dann befasst sich das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Anne Zaum mit der Anklage der Staatsanwaltschaft und den Argumenten der Beschuldigten.

Angeklagt ist ein 21 Jahre alter rumänischer Staatsangehöriger wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung einer 14-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, noch aus Rumänien dem jungen Mädchen vorgegaukelt zu haben, dass er in der Bundesrepublik Deutschland mit ihr eine Beziehung führen wolle. Anschließend habe er die 14-Jährige dazu gebracht, den Ausweis ihrer älteren Schwester zu entwenden, um unter Einsatz dieses Dokuments ein höheres Alter vortäuschen zu können und ihn zu besuchen. Der Angeklagte habe das Mädchen etwa Ende Juli 2016 von Rumänien aus zu einem Haus an der Oppumer Straße nach Krefeld gebracht, berichtet Gerichtssprecher Christian Tenhofen. Dort habe er zunächst mit der Minderjährigen gewohnt. Nach etwa einem Monat habe der Angeklagte das Mädchen dann aufgefordert, für ihn der Prostitution nachzugehen. Nachdem sie sich geweigert habe, schlug der 21-Jährige sie so lange, bis sie schließlich nachgab und den Freiern zu Willen war.

Ab Anfang September 2016 sei das Mädchen in dem gemeinsam bewohnten Haus regelmäßig der Prostitution nachgegangen. Die kompletten Tageseinnahmen von durchschnittlich 300 Euro habe sie an den Angeklagten weitergegeben müssen, ohne selbst etwas zu bekommen. Während des gesamten Zeitraumes bis zur Festnahme des Angeklagten sei die Geschädigte durch den Angeklagten und dessen Schwestern überwacht worden, wobei sie das Haus nicht habe verlassen dürfen.

Dem Angeklagten drohen nach Paragraf 232 Strafgesetzbuch wegen Menschenhandel eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Im Gesetz heißt es, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, wird bestraft, wenn diese Person ausgebeutet werden soll. Im Detail sind die Ausbeutung durch die Ausübung der Prostitution oder die Vornahme sexueller Handlungen angeführt.

Ausbeutung durch eine Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung aus rücksichtslosem Gewinnstreben zu Arbeitsbedingungen erfolgt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen solcher Arbeitnehmer stehen, welche der gleichen oder einer vergleichbaren Beschäftigung nachgehen.

Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person, die in bezeichneter Weise ausgebeutet werden soll, mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt oder entführt.

In besagten Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat unter achtzehn Jahren alt ist.

(sti)
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