Krefeld Regelung für Bunker und Marienplatz beschlossen

Krefeld · In nichtöffentlicher Sitzung des Hauptausschusses ist ein Vertragswerk mit dem Investor für den Bunker am Marienplatz in Fischeln beschlossen worden. Nach Informationen unserer Redaktion ist das Modell mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linke gegen die Stimmen der CDU verabschiedet worden. Die Vereinbarung soll sicherstellen, dass der Bunker zu einem Wohn- und Geschäftskomplex ausgebaut und zugleich der angrenzende Marienplatz für Markt und Brauchtum weiter genutzt werden kann.

 So soll der umgebaute Bunker einmal aussehen.

So soll der umgebaute Bunker einmal aussehen.

Foto: UG

Gegen die Bunkerpläne gab es Proteste der Fischelner Schützen, weil sie neue Auflagen und letztlich das Aus für das Schützenfest auf dem Marienplatz befürchteten. Aus der Unterlage zu dem Beschluss, die unserer Redaktion vorliegt, geht hervor, dass die Stadt Teile der Flächen am Bunker für knapp 15.000 Euro zurückkauft. Durch ein Bündel von Vereinbarungen - als gegenseitige "Einräumung von Grunddienstbarkeiten" - soll festgezurrt werden, dass Wege zum angrenzenden Kinderspiel- und Bolzplatz sowie Wegeverbindungen zwischen Anrather Straße und Altmühlenfeld geöffnet bleiben.

Im Gegenzug wird dem Investor - die Marienhof Fischeln UG - gestattet, städtischen Boden mit einer Tiefgarage zu unterbauen. Der Investor zahlt dafür jährlich rund 10.000 Euro "Entschädigung" an die Stadt. Zudem richtet er über der Tiefgarage Bolz- und Kinderspielplatz neu her - mit Kleinkinderspielbereich und Ballfangzaun. Für die zwei- bis dreijährige Bauzeit, wenn der Spielplatz nicht genutzt werden kann, zahlt der Investor jährlich 8.500 Euro Entschädigung an die Stadt. Vor allem soll der Umbau des Bunkers so erfolgen, dass die "Durchführung von Wochenmarkt-, Kirmes-, Schützenfest- und sonstigen Brauchtumsveranstaltungen auf dem Marienplatz" gewährleistet ist.

Dazu sind in der Vergangenheit bereits Verabredungen über Brand- und Lärmschutz getroffen worden. Bei Verstößen gegen den Vertrag sind Konventionalstrafen vereinbart.

(vo)
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