Krefeld Schützenfrust über Lärmauflagen

Krefeld · Die Auflagen für die Genehmigung von Schützenfesten werden ständig höher. Vereine in Bockum, Traar und Fischeln müssen die Festlichkeiten nachts immer weiter einschränken. Ein Problem: die Gesetzeslage.

 Schützen vor dem Krefelder Rathaus beim Zapfenstreich – für alle Krefelder Schützenfeste in den Stadtteilen legt die Stadtverwaltung fest, wann "Zapfenstreich" (also das Ende der Beschallung) erreicht ist.

Schützen vor dem Krefelder Rathaus beim Zapfenstreich – für alle Krefelder Schützenfeste in den Stadtteilen legt die Stadtverwaltung fest, wann "Zapfenstreich" (also das Ende der Beschallung) erreicht ist.

Foto: Stadt Krefeld

Die Krefelder Schützenvereine kämpfen gegen ständig höhere Lärmauflagen. Hartmut Schmitz, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Krefelder Schützenvereine, warnt jetzt: "Irgendwann ist das Ende der Fahnenstange erreicht." Dauernd würden ihm bei Versammlungen die Mitgliedsvereine, zum Beispiel in Fischeln und Oppum, über neue Einschränkungen berichten. Schmitz befürchtet, dass viele Schützen bald die Freude an der Organisation ihres Festes verlieren und aufgeben.

Seit Jahren ist der durch Volksfeste verursachte Lärm ein Problem: 2009 hatten mehrere Verwaltungsgerichte in Deutschland entschieden, dass Städte und Gemeinden das Lärmschutzinteresse der Anwohner nicht genügend berücksichtigen. Das NRW-Umweltministerium hatte daraufhin einen "Lärm-Leitfaden" für die Kommunen erstellt.

Die Stadtverwaltungen können individuell entscheiden, für Volksfeste können Sonderregeln gelten. Im Leitfaden des NRW-Ministeriums steht: Eine deutliche Reduzierung des Lärms nach 22 Uhr soll gefordert werden, Genehmigungen für Veranstaltungen nach 24 Uhr bedürfen abermals besonderer Genehmigungen. Als nächtliche Lärmobergrenze des NRW-Leitfadens wird für die Nacht 55 Dezibel dB (a), also normale Gesprächslautstärke, genannt. Kurzzeitige Geräuschspitzen von 10 dB (a) mehr seien tolerabel.

Hier liegt das Problem: Denn der allgemeine Schallpegel bei einer größeren Menschenansammlung liegt erfahrungsgemäß bei 65 dB (a). Wird dann noch Musik gespielt, liegt sie bei mindestens 70 dB (a). Das Land schreibt: "Es ist in der Regel davon auszugehen, dass bei den meisten Volksfesten, die in der Nähe von Wohnbebauung stattfinden, die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden können." Genau das führt zu Konflikten.

Das gravierendste Krefelder Beispiel ist das Schützenfest in Fischeln. Jürgen Schick, Sprecher der dortigen Schützen, sagt: "Für unser Fest sind Lärmhöchstgrenzen festgelegt worden, mit denen ein normales Schützenfest kaum noch möglich ist." Ein Anwohner des Marienplatzes hatte vor Jahren gegen die Stadt geklagt, weil sie genehmigende Behörde ist. 2006 kam es zu einem Vergleich vor Gericht. Im Stundentakt müssen die Fischelner jetzt den Lärm beim Schützenfest messen. Ab 22 Uhr gelte die Obergrenze von 55 Dezibel — "das ist fast die Lautstärke einer normalen Unterhaltung", sagt Schick. Dabei würden zu dieser Uhrzeit noch tausende Leute im Festzelt feiern. Und nicht nur dort, auch in Bockum und Oppum gibt es Probleme mit dem Lärm. Denn die Stadtverwaltung, so Schick, lege die strengen Maßstäbe der Genehmigung in Fischeln zunehmend auch für andere Feste zugrunde. Auch die Bockumer Schützen hatten bei ihrem Jubiläumsfest eine nur eingeschränkte Genehmigung für die Musik. Karl Müller, aktueller König und Sprecher der Bockumer Schützen, sagt: "Die Grenze des Erträglichen ist für uns langsam erreicht." Der Stadt macht er keinen Vorwurf — auch für das kommende Fest habe sich der Bockumer Schützen-Vorstand mit der Verwaltung zusammengesetzt und eine Lösung gefunden.

(RP/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort