Krefeld Tod bei Helios-Abriss: Wird das Verfahren eingestellt?

Krefeld · Ein Gerichtsvorschlag sieht vor, dass zwei Angeklagte 20.000 Euro an die Witwe des Todesopfers zahlen.

Baggerführer stirbt bei Abrissarbeiten
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Baggerführer stirbt bei Abrissarbeiten

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Nach dem Tod eines Baggerfahrers bei Abrissarbeiten am Helios-Klinikum vor drei Jahren hat gestern am Gericht die Verhandlung gegen zwei Männer wegen fahrlässiger Tötung begonnen. Ein Urteil ist noch nicht gefallen. Das Gericht will prüfen, ob das Verfahren gegen Zahlung von 20 000 Euro an die Witwe eingestellt werden kann.

Dafür müsse man aber die Zustimmung der Frau haben. Ansonsten stünde eine umfangreiche Beweisaufnahme mit neuen Gutachten an. Ob die Gefahr für die Angeklagten, einen Bauleiter und einen Sicherheitsbeauftragten, vorhersehbar war, konnte das Gericht bisher nicht feststellen. Die Angeklagten wollten gestern keine Angaben machen. Ein Baumaschinist sagte aus. Der 52-Jährige hatte den Auftrag bekommen, mit dem Bagger die unteren fünf Etagen abzureißen. "Das war eigentlich Routine", sagte er. Er habe ohne Schwierigkeiten um 7 Uhr begonnen.

Als das spätere Opfer ihn durch Aufräumarbeiten mit einem Bagger unterstützte, habe er sich gefreut, Hilfe zu haben. Der Mann habe Bauschutt mit dem Pulverisierer zerkleinert und seine Arbeit gut gemacht. Auch habe er den Sicherheitsabstand gehalten. Wer ihn dorthin bestellte, wisse er aber nicht. Als er selber an der dritten Etage angelangt war, habe er bemerkt, dass etwas nicht stimmte. Eine Wand habe sich gelöst und sei wie in Zeitlupe umgekippt, "wie so eine Welle, die auf einen zukommt. Dann knallte das nur noch fürchterlich".

Er selber habe sich geduckt und den Kopf mit seinen Händen geschützt, als Teile auf sein Dachfenster knallten. Sekundenlang sei nur eine dicke Staubwolke zu sehen gewesen, dann konnte der 52-Jährige zu dem Kollegen. Der habe auf seinem Sitz gelegen, Blut sei aus der Nase gekommen.

Der angeklagte Bauleiter war zu dieser Zeit nicht selber vor Ort, er hatte die Überwachung an den heute 64-jährigen Sicherheitsbeauftragten weitergegeben. Beide hätten laut Anklage erkennen müssen, dass die Außenwand des Bettentraktes, die noch nicht abgerissen war, zur Gefahr werden kann. Durch die war das Opfer schließlich in seinem Bagger eingeklemmt worden.

(BL)
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