Kreis Heinsberg Das Reitkennzeichen an der Trense ist beim Ausritt Pflicht

Kreis Heinsberg · "Die Reiter machen viel Vergnügen. Besonders, wenn sie drunten liegen." So dichtete einst Wilhelm Busch. Noch mehr Vergnügen bereitet aber das Reiten in der freien Landschaft und im Walde. "Um dieses Erlebnis und Gefühl mit gutem Gewissen genießen zu können, haben Reiterinnen und Reiter eine Hürde zu nehmen", erinnert Kreis-Pressesprecher Ulrich Hollwitz die Pferdefreunde. "Denn sie sind nach Paragraf 62 des Landesnaturschutzgesetzes verpflichtet, ein gut sichtbares, beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen zu führen."

Das Kennzeichen besteht aus zwei gelben Tafeln mit einem jährlich zu erneuernden Reitplaketten-Aufkleber. Die Reitkennzeichen und Jahresplaketten können im Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, Telefonnummer 02452 133690 beantragt werden.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.kreis-heinsberg.de abrufbar. Für private Reiter kostet die Erstausgabe von Reitkennzeichen mit Jahresplaketten je Pferd 40 Euro, die Jahresplaketten je Pferd 30,50 Euro. Der Kreis Heinsberg weist darauf hin, dass das Reiten ohne gültiges Kennzeichen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und entsprechend geahndet werden kann.

(RP)
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