Kreis Heinsberg Presbyteriumswahlen am 14. Februar 2016

Kreis Heinsberg · Das Wahlverfahren zur Presbyteriumswahl im Februar 2016 beginnt am 13. September 2015.

Alle vier Jahre werden die Presbyterien - das sind die Leitungsteams der Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland - neu gewählt. Das Wahlverfahren zur Presbyteriumswahl im Februar 2016 beginnt am 13. September 2015.

Presbyterinnen und Presbyter bestimmen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern über die Aufgaben der Kirchengemeinde vor Ort. Im Rahmen der bestehenden Gesetze haben sie über Wichtiges zu entscheiden: Die konzeptionelle Ausrichtung der Gemeindearbeit, Ordnung, Zeit und Zahl der Gottesdienste, die Wahl eines Pfarrers oder einer Pfarrerin und die Einstellung von beruflich Mitarbeiten, Finanzangelegenheiten wie Anschaffungen, laufende Verwaltung sowie Kollektenzwecke, Erstellung und Unterhaltung von Gebäuden und Zulassung zur Konfirmation.

Das Presbyterium einer evangelischen Kirchengemeinde besteht aus mindestens vier gewählten Presbytern, dazu ein oder mehrere Mitarbeiterpresbyter sowie Pfarrer und Pfarrerinnen. Amtszeit: vier Jahre. Das Presbyterium ist ein Ehrenamt; Auslagen werden erstattet. Wählen können Gemeindemitglieder, die entweder konfirmiert oder über 16 Jahre alt sind und die im Wahlverzeichnis der jeweiligen Gemeinde stehen.

Gewählt werden können Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die im Wahlverzeichnis der Gemeinde stehen. Das Wahlverzeichnis kann im Januar in den Gemeinden eingesehen werden. Nur wer im Wahlverzeichnis steht, darf wählen bzw. gewählt werden.

Die Vorschlagsfrist für bisherige oder neue Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt endet am 24. September. Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann in dieser Frist geeignete Männer und Frauen vorschlagen. Dem Vorschlag muss eine schriftliche Zustimmung des Vorgeschlagenen beigefügt werden. Vordrucke sind in den Gemeindeämtern vorhanden (www.presbyteriumswahl.de).

(RP)
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