Historischer Einschnitt: Thyssenkrupp verkauft Stahlsparte
EILMELDUNG
Historischer Einschnitt: Thyssenkrupp verkauft Stahlsparte

Monheim Denkmalbehörde darf andere Meinung haben

Monheim · Bürgermeister Daniel Zimmermann hat bereits öffentlich bezweifelt, dass das Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege über den Denkmalwert der Lottenschule in eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt münden wird. Hier kündigt sich ein Dissens mit dem Landschaftsverband an. Grundsätzlich sieht das Denkmalschutzgesetz NRW vor, dass sich die Untere Denkmalbehörde und das Denkmalpflegeamt des LVR hinsichtlich der Denkmalwürdigkeit eines Objektes "ins Benehmen" setzen.

Benehmen heiße allerdings nicht "Einvernehmen", teilt Daniela Hitzemann, Sprecherin des Kreises, mit. Die Untere Denkmalbehörde könne vom fachlichen Votum des LVR abweichen. Die Obere Denkmalbehörde (Kreis) habe dabei eher eine beratende, vermittelnde Funktion. Für diesen Fall gebe das Gesetz dem Landschaftsverband die Möglichkeit, unmittelbar die Entscheidung der Obersten Denkmalbehörde, also des Landesbauministeriums, herbeizuführen.

(elm)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort