Kreis Mettmann Fahrdienst für Schwerbehinderte wird geändert

Kreis Mettmann · Die Kreisverwaltung möchte die Beförderung für schwerbehinderte Personen durch Fahrdienste, einer freiwilligen Leistung des Kreises seit den 1970er Jahren, neu regeln. Die Kosten seien deutlich gestiegen und die alten Regelungen hätten sich als verwaltungsintensiv und in einigen Punkten nicht klar genug erwiesen. Eine neu ausgearbeitete Richtlinie wurde nun dem Gesundheitsausschuss zur Abstimmung vorgelegt. Die Beschlussfassung wurde in den Kreissauschuss und den Kreistag geschoben.

Die neue Richtlinie sieht unter anderem vor, nur noch 700 Kilometer pro Quartal zu fördern, und zwar inklusive Leerkilometer, also der Anfahrten des Fahrdienstes zum Wohnort des Nutzers. Der von der behinderten Person zu tragende Eigenanteil soll inflationsbedingt von 0,20 auf 0,30 Euro pro Kilometer erhöht werden, die direkt vom Anbieter kassiert werden.

(tpp)
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