Leichlingen/Leverkusen Jugendschöffen für das Amtsgericht gesucht

Leichlingen/Leverkusen · Alle vier Jahre müssen neue Jugendschöffen für das Amtsgericht Leverkusen und die Jugendstrafkammer beim Landgericht Köln gewählt werden.

 Für das Amtsgericht Opladen werden Schöffen gesucht (Archivbild).

Für das Amtsgericht Opladen werden Schöffen gesucht (Archivbild).

Foto: Ralph Matzerath

Für dieses Ehrenamt werden in Leichlingen fünf Kandidaten - drei Frauen, zwei Männer gesucht - die in diesem Jahr das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 69 Jahre sind und in der Stadt wohnen. Wer sich als Jugendschöffe zur Verfügung stellen möchte, kann sich bei der Stadt in die Liste eintragen lassen. Dazu sind folgende Daten nötig: Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf und Anschrift. Darüber hinaus ist anzugeben, ob und wann schon eine Tätigkeit als Schöffe erfolgte. Die Bewerber müssen auch angeben, ob sie nur für das Amtsgericht Leverkusen oder auch für das Landgericht in Köln zur Verfügung stehen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Leichlingen schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Jugendhaupt- und Hilfsschöffen.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 30. Mai 2018 an das Jugendamt der Stadt Leichlingen, z. Hd. Frau Cora-Eve Lenz (Kontakt: cora-eve.lenz@leichlingen.de oder Tel.: 02175 - 992 230). Das Bewerbungsformular kann in Kürze von der Internetseite der Stadt Leichlingen unter www.leichlingen.de heruntergeladen werden.

(RP)
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