Leichlingen Nachbarstreit beschäftigt Gerichte

Leichlingen · Verurteilt wegen Beleidigung und Bedrohung. Fall wird bei Revision eingestellt.

Wenn fremde Menschen in einem Haus zusammenleben, dann hat diese Gemeinschaft manchmal so ihre Tücken. Streitigkeiten zwischen den Parteien sind nie schön - und so mancher Clinch kann dann nur noch vor Gericht geklärt werden. Auch für solche Fälle ist das Amtsgericht in Opladen zuständig.

Ein 54-Jähriger soll seine Nachbarin im April dieses Jahres beleidigt und bedroht haben. Er soll sie im Keller des Hauses mit den Worten "fette Sau" und "Schlampe" beleidigt, und zudem damit gedroht haben, sie umzubringen, wenn er sie im Treppenhaus träfe. Dafür wurde der Mann bereits verurteilt, wollte das aber nicht auf sich sitzen lassen und ging in Berufung. "Ich war zu diesem Zeitpunkt gar nicht in der Gegend", betonte er im Revisionsverfahren. Er habe sich in Rommerskirchen ein Auto angesehen. Von dort sei er direkt zur Spätschicht ins Fordwerk nach Köln gefahren. Das hatte er auch damals prompt auf das Schreiben der Polizei geantwortet.

Mit seiner Nachbarin gebe es ständig Probleme. "Ich rede gar kein Wort mit der, ich ignoriere die Frau", sagte der Mann. Die Anklage gegen ihn sei eine Retourkutsche. Denn sie habe ihn eines Tages zugeparkt, das Auto jedoch auch nach Aufforderung nicht umparken wollen. So rief der Mann die Polizei. Bei der habe sich die Frau ob seines Parkstils in der Garage beschwert.

Durch diese Garage gehe die Frau hindurch, um Einkäufe einzulagern. "Mein Auto war teuer, ich will nicht, dass sie am Mercedes vorbeigeht", betonte der 54-jährige Beschuldigte. Die Beschwerde der Frau jedenfalls sei durch die Polizei abgewiesen worden - das sie wiederum wohl nicht auf sich sitzen lassen wollte.

"Wenn man mal nicht so will wie die Hausverwaltung, dann hat man halt mit Sanktionen zu rechen", sagte der Mann. Weil er alsbald ohnehin ausziehen, und das Gericht zudem nicht weiteres Öl ins Feuer gießen wolle, wurde das Verfahren nunmehr eingestellt.

(RP)
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