Leverkusen CO-Pipeline: Gericht lehnt Klage ab

Leverkusen · Ein Gegner der Kohlenmonoxid-Leitung von Covestro scheiterte am Kölner Verwaltungsgericht. Aus formalen Gründen.

 Mit solch einem "Molch" lässt Chemparkbetreiber Currenta die Rohrleitungen zwischen Dormagen und Leverkusen überprüfen. Das runde mobile Messlabor erfasst im Rohr Daten wie etwa die Wanddicke.

Mit solch einem "Molch" lässt Chemparkbetreiber Currenta die Rohrleitungen zwischen Dormagen und Leverkusen überprüfen. Das runde mobile Messlabor erfasst im Rohr Daten wie etwa die Wanddicke.

Foto: Uwe Miserius (Archiv)

Die Klage des Leverkuseners Gottfried Schweitzer gegen eine Entscheidung der Kölner Bezirksregierung in Sachen CO-Pipeline Leverkusen-Dormagen wird abgewiesen. Pierre Becker-Rosenfelder, Richter am Kölner Verwaltungsgericht, lehnte aus formalen Gründen ab: Der Kläger kann keine eigenen subjektiven Rechte geltend machen.

Die Vorwürfe zur Sache, die im Gerichtssaal 160 nur kurz am Rande zur Sprache kamen: Die Pipeline aus den 1960er Jahren, zunächst für den Transport ungefährlicher Gase wie Stickstoff und Kohlenstoffdioxid genutzt, wurde von Bayer im Jahr 2001 für hochgiftiges CO umgewidmet. Kritiker wollen schwere Rostschäden der Rohre nachgewiesen haben, ein solches Risiko sei für die Bevölkerung untragbar. Vor Gericht halfen gestern die Einwände von Gottfried Schweitzer nicht, dass es um die Gesundheit und das Leben von Hunderten, wenn nicht Tausenden Menschen gehe, sollte doch mal etwas schiefgehen - falls also das geruchlose und gefährliche Gas durch nicht sichere Stahlrohre entweichen würde.

Letztlich scheiterte die Klage gegen die laufende Betriebsgenehmigung aber am Wohnsitz von Gottfried Schweitzer, der 4,5 Kilometer von der Leitung entfernt lebt. Der Richter wies darauf hin, dass damit die Befugnis zu einer Klage fehle. "Zwar stehe die Gefährlichkeit einer Kohlenmonoxidvergiftung für den Menschen außer Frage", nach allen gutachterlichen Stellungnahmen - auch denjenigen des Klägers - sei jedoch davon auszugehen, dass eine Gefährdung des Klägers hier nicht zu besorgen sei, hieß es vor Gericht. Denn selbst bei einem Vollbruch der Leitung betrage der Ausbreitungsbereich des CO, in dem die wissenschaftlich anerkannten Grenzwerte für eine Gesundheitsgefährdung überschritten würden, - selbst bei ungünstiger Inversionswetterlage - höchstens 600 Meter. Da der Kläger mehr als vier Kilometer von der Pipeline entfernt wohne, werde er von der Schutzfunktion der Genehmigung als potentiell betroffener Nachbar nicht mehr erfasst. Er könne daher die Aufhebung der Pipeline-Betriebsgenehmigung wegen fehlender eigener Betroffenheit nicht verlangen, erläuterte der Richter.

Covestro als Betreiberin der Rohrfernleitungsanlage war vor Gericht dabei: Die CO-Rohrleitung sei sicher, betonte Martin Wolf, beim Konzern für den Rohrleitungsverbund in Nordrhein-Westfalen zuständig. "Die Leitung wird intensiv überwacht, allein in den letzten Jahren ist sie mehrfach mit erheblichem technischen Aufwand gemolcht worden." Wolf ergänzte: "Unabhängige Experten haben auf Basis der Untersuchungs-Ergebnisse die Sicherheit bescheinigt, die zuständige Behörde hat die Unterlagen erhalten."

Richter Becker-Rosenfelder gab zu bedenken, dass zwar gegen das Urteil ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden könne, ein Revisionsverfahren vor der höheren Instanz in Münster aber seine Zeit brauchen würde. Eine Rücknahme der Klage kam für Rechtsanwalt Stierlin, der Schweitzer vor Gericht vertrat, nicht in Frage, ein Urteil sollte her.

"Wir wollen weiterhin in der Öffentlichkeit auf die Gefahren hinweisen", betonte Schweitzer. Dazu nutzen er und seine Mitstreiter eine kurze Demonstration vor dem Gerichtsgebäude. Wo sie juristisch als Nächstes ansetzen könnten, wissen die Pipeline-Gegner bereits: Zwar werde der neue Düker schon gebaut, es liege aber noch keine Betriebsgenehmigung - sie muss für die komplette CO-Pipeline, nicht nur das Teilstück unterm Rhein erteilt werden - vor: "Da werden wir Einspruch einlegen."

(sg-)
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