Andreas Plewe Nachts in Mietwohnung duschen?

Leverkusen · Leichlingen Nachbarschaftsstreitereien kommen in den besten Wohngegenden vor. Besonders wenn es um die Nachruhe geht. Keine laute Musik nach 22 Uhr, klingt plausibel. Doch wie ist es mit Duschen? Dazu äußerte sich Andreas Plewe, Jurist eines bergischen Mietervereins im Gespräch mit unserer Zeitung.

 Andreas Plewe.

Andreas Plewe.

Foto: jkö

Leichlingen Nachbarschaftsstreitereien kommen in den besten Wohngegenden vor. Besonders wenn es um die Nachruhe geht. Keine laute Musik nach 22 Uhr, klingt plausibel. Doch wie ist es mit Duschen? Dazu äußerte sich Andreas Plewe, Jurist eines bergischen Mietervereins im Gespräch mit unserer Zeitung.

Ist es erlaubt, noch mitten in der Nacht zu baden oder zu duschen?

plewe Baden und Duschen nach 22 Uhr beziehungsweise 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Mit dieser Begründung wies das Kölner Landesgericht die fristlose Kündigung einer Kölner Vermieterin zurück, die ihrer Mieterin mit der Begründung gekündigt hatte, dass die Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24 Uhr durch Baden und die damit verbundenen Wassergeräusche Mitbewohner gestört habe. Hierdurch habe sie ständig und hartnäckig gegen die Hausordnung verstoßen.

Darf eine solche Regelung denn in der Hausordnung stehen?

plewe Eine derartige Klausel verstößt gegen das AGB-Gesetz (Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Sie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist mit wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts nicht vereinbar.

Warum verstößt ein Dusch-Verbot gegen das Mietrecht?

Plewe Das Mieterrecht erstreckt sich auf alle Teile der Wohnung. Das Landgericht Köln wörtlich dazu: "Der Mieter kann ein vorhandenes Bad grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen." Bestimmte Badezeiten lassen sich aus dem Mietgebrauch nicht ableiten. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zählt zu den normalen Wohngeräuschen, die von allen Mitbewohnern hingenommen werden müssen. Waschen, auch nächtliches Duschen gehört zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres einer normalen Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden kann.

Ist es möglich, nach Treu und Glauben Grenzen für nächtliches Baden zu ziehen?

plewe Das Gericht ließ offen, ob nach Treu und Glaube Grenzen für nächtliches Baden und Duschen zu ziehen sind. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass nachts einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufen lassen des Badewassers, 30 Minuten angemessen sind. Dauerduschen - drei Stunden lang - hielt das Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen für unzulässig.

DAS INTERVIEW FÜHRTE JOHANNA SCHUMACHER.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort