Leverkusen Stadt lässt Radfahrer mehr auf die Straße

Leverkusen · Nicht überall, wo es heute einen Radweg gibt, müssen Radfahrer diese Extrafahrbahn auch benutzen. Die Stadt will in Opladen, Quettingen und Steinbüchel an neun weiteren Straßen die Radweg-Nutzungspflicht aufheben. Damit setzt die Stadt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes um. Darin werden alle Kommunen aufgefordert, die Radwege-Benutzungspflicht zu überprüfen, teilt die Stadt mit. Der Leitsatz zum Urteil lautet: "Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt."

Für den Bereich Opladen will die Stadt Leverkusen in folgenden Straßen die Radweg-Benutzungspflicht aufheben:

Düsseldorfer Straße:

- Reusrather Straße bis Brückenstraße und zwischen Am Weiher und Im Kalkfeld.

Sandstraße: zwischen Düsseldorfer Straße und Am Frankenberg.

Opladener Platz: Birkenbergstraße bis Kölner Straße.

Für Quettingen sind geplant:

Quettinger Straße: zwischen Borsigstraße und Lützenkirchener Straße.

Feldstraße: von Torstraße bis Karl-Wingchen-Straße.

Pommernstraße: zwischen Lützenkirchener Straße und Am Hühnerstraße.

Lützenkirchener Straße: von Werkstättenstraße bis Pommernstraße und Am Weidenbusch bis Pommernstraße.

In Steinbüchel: Steinbücheler Straße zwischen Kreisverkehr und Fichtestraße.

In Wiesdorf, Manfort, Küppersteg, Bürrig und Rheindorf gibt es schon Straßen ohne Benutzungspflicht der Radwege.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist im Internet unter dieser Adresse zu finden:

www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php? ent=181110U3C42.09.0.

(RP)
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