Meerbusch Flughafen gewinnt Klage gegen Stadt

Düsseldorf · Die Flughafen Düsseldorf Gesellschaft hat mit ihrer Klage den Bau einer Seniorenresidenz in Büderich verhindert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied gestern gegen die Stadt Meerbusch und erklärte einen entsprechenden Bebauungsplan für ein Grundstück am Friedhofsweg für unwirksam.

Dort sollte in der Lärmschutzzone des Airports ein 20 Millionen Euro teures Altenheim der "Sunrise Senior Living GmbH" mit 84 Wohnungen und Tiefgarage entstehen.

Trotz des Widerspruchs des Flughafens hatte die Kommune die Pläne mit Rückendeckung des Rhein-Kreises Neuss und der Bezirksregierung Düsseldorf vorangetrieben. Vor dem Verwaltungsgericht war der Flughafen mit seinem Anliegen zunächst aus eher formalen Gründen gescheitert.

Das OVG schloss sich nun der Auffassung des Flughafens an. Danach ist in der Lärmschutzzone der Bau besonderer Vorhaben wie Krankenhäuser oder Seniorenheime verboten. Ausnahmen sind zwar erlaubt. Dazu müsste in diesem Fall der Bau des Altenheims zur "Versorgung der Bevölkerung dringend geboten" sein. "Das ist nicht der Fall", sagte Dr. Ulrich Lau, Sprecher des OVG und selbst Vorsitzender Richter in Münster, gestern zur RP. Ferner handele es sich auch nicht um eine öffentliche, sondern um eine private Einrichtung. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Es sei zwar wünschenswert, dass Menschen in der Nähe ihres womöglich jahrzehntelangen Wohnorts ein Seniorenheim vorfänden, die Erfahrung zeige aber, dass dies im Alltag eher die seltene Ausnahme sei.

Das Fluglärmschutzgesetz, auf das sich der Airport beruft, sei eigentlich ein "reines Entschädigungsgesetz", berichtete Dr. Ulrich Lau. Der Flughafen habe deshalb in einer so genannten "störungspräventiven Baunachbarklage" argumentiert. Das bedeutet, er klagt vorsorglich gegen eine Entwicklung, die ihm in der Zukunft Nachteile bringen könnte. Eventuell würden nämlich die Bewohner der Seniorenresidenz später einmal gegen den vom Flugverkehr ausgehenden Lärm klagen.

Bürgermeister Dieter Spindler möchte zuerst die Begründung abwarten, bevor er über weitere Schritte nachdenkt. Es könne nicht sein, dass in einer Stadt, die sowieso schon die Nachteile des Flughafens hinnehmen müsse, keine Entwicklung hinsichtlich der Infrastruktur stattfinden dürfe. Darüber hinaus sei ein weiteres Verfahren vor dem OVG anhängig, in dem der Flughafen gegen die Genehmigung der Bezirksregierung vorgehe. "Mal sehen, ob diese Richter zu einer gleichen Rechtsauffassung kommen."

(RP)
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