Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
EILMELDUNG
Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes

Meerbusch Stadt lässt vorläufig Musterklagen zu

Meerbusch · Nach rechtlicher Prüfung will die Verwaltung das Verfahren zunächst für zwei Jahre testen

Die Stadt Meerbusch lässt künftig Musterklagen zu. Nach eingehender Prüfung kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass Musterklagen rechtlich unbedenklich sind. Darüber informierte Meerbuschs Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage am vergangenen Donnerstag im Hauptausschuss die Parteien. "Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit" lässt Mielke-Westerlage die Musterklagen gegen Beitragsbescheide zur Erhebung von Ausbau- und Erschließungsbeiträgen zu - zunächst befristet auf zwei Jahre. Allerdings sind die Musterklagen gekoppelt an verfahrensleitende Bedingungen.

Wird eine Straße saniert, kann die Stadt die Anlieger an den Kosten beteiligen. Nicht immer sind die Anwohner mit der Berechnung des Anteils einverstanden. Um sich zu wehren, bleibt - seitdem die schwarz-gelbe Landesregierung die Widerspruchsregelung abgeschafft hat - nur die Möglichkeit, die Stadt beim Verwaltungsgericht zu verklagen. Aus diesem Grund hat die Partei UWG beantragt, dass die Stadt Meerbusch Musterklagen zulässt. Straßengemeinschaften könnten sich dann zusammenschließen und somit Kosten sparen.

Die UWG begrüßt die Entscheidung der Bürgermeisterin. Fraktionsvorsitzende Daniela Glasmacher: "Darauf haben alle betroffenen Anwohner gewartet, so geht bürgerfreundliche Verwaltung." Im Hauptausschuss sagte Mielke-Westerlage aber auch, dass auf Nachfrage bei Nachbarkommunen und beim Städte- und Gemeindebund deutlich geworden sei, dass es nicht Praxis sei, Musterklagen zuzulassen. "Der Städte und Gemeinde-Bund konnte keine Kommune nennen, wo so eine Musterklage zugelassen wird", sagte die Bürgermeisterin. Auch Düsseldorf habe einen negativen Bericht abgeliefert. Da es rechtlich aber den Kommunen überlassen sei, Musterklagen zuzulassen, wolle man das Verfahren für zwei Jahre praktizieren. Mielke-Westerlage: "Wir wollen es mal ausprobieren."

Verfahrensleitende Bedingungen sollen dem Vorhaben ein Gerüst geben. So heißt es in der Ausschuss-Unterlage, dass die Beitragspflichtigen eine handlungsfähige Gemeinschaft bilden müssen, die durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt vertreten wird. Dieser vertritt den Kläger und die übrigen Beteiligten dann gegenüber der Stadt. Innerhalb eines Monats müssen die Betroffenen durch den Abschluss einer Musterprozessvereinbarung gegenüber der Bürgermeisterin erklären, dass der Musterprozess verbindlich sein soll. Kläger sollten beachten, dass durch den Prozess auch höhere Beiträge entschieden werden könnten.

Im Ausschuss wurde auch darüber diskutiert, dass das Gericht in der Praxis oftmals Probleme im Einzelfall entdeckt, die nicht für alle anderen Beteiligten gelten. Außerdem können im Musterprozess Anhaltspunkte deutlich werden, die zwar zu einer Ermäßigung in einem Fall, aber zu einer Nacherhebung von Kosten bei den übrigen Beteiligten führen können.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort