Meerbusch Strümper Kreuzung - was sich ändert

Meerbusch · Nach einem tödlichen Unfall stellten Meerbuschs Politiker eine Liste mit acht Forderungen auf. Der zuständige Landesbetrieb Straßen.NRW wies bei einem Gespräch mit der Verwaltung fünf der acht Forderungen zurück.

 Im Februar verstarb ein elfjähriger Schüler an den Folgen eines Unfalls auf der Kreuzung Xantener Straße/Bergfeld. Die Unfallkreuzung soll schnellstmöglich mit einer weiteren Fußgängerampel ausgestattet werden. Grünphasen für Fußgänger werden verlängert.

Im Februar verstarb ein elfjähriger Schüler an den Folgen eines Unfalls auf der Kreuzung Xantener Straße/Bergfeld. Die Unfallkreuzung soll schnellstmöglich mit einer weiteren Fußgängerampel ausgestattet werden. Grünphasen für Fußgänger werden verlängert.

Foto: Dackweiler

Fußgänger in Strümp können sich mittelfristig auf längere Grünphasen an den Ampeln über die Hauptverkehrsstraße freuen. Zurzeit dauert die Grünphase gerade mal zehn Sekunden, gerade für ältere Menschen ist es nahezu unmöglich, die Straße in dieser Zeit zu überqueren. Die längere Grünphase ist das Ergebnis eines Gesprächs von Verwaltungsvertretern mit der zuständigen Landesbehörde Straßen.NRW.

Nach einem Unfall auf der Kreuzung Moerser Straße/Xantener Straße/Bergfeld, in dessen Folge ein elfjähriger Schüler starb, hatten Meerbuschs Politiker eine Liste mit acht Forderungen aufgestellt, wie die Verkehrssituation sicherer werden könnte. Bei dem Gespräch wies der Vertreter von Straßen.NRW allerdings sechs der acht Forderungen zurück.

Unsere Zeitung dokumentiert die Forderungen der Stadt Meerbusch - und die Reaktion von Straßen.NRW:

1) Der Ortseingang soll von Büderich kommend vor der Bushaltestelle Bergfeld beginnen. Der Kreuzungsbereich wird damit innerörtlich.

2) Damit verbunden wird ab diesem Bereich die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Dies dient neben der Verkehrssicherheit auch dem Lärmschutz. Ebenso trägt dies zur Sicherung der beidseitigen Bushaltestellen Bergfeld bei.

Straßen.NRW lehnt beide Maßnahmen ab und verweist auf das Protokoll der Unfallkommission. "Die Ausbauart und Zweckbestimmung der L 137 spricht grundsätzlich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h, da dabei die erforderliche Einheit von Bau und Betrieb nicht gegeben ist", heißt es darin. Insofern sei eine Veränderung des Ortseingangsschildes nicht konform mit der Straßenverkehrsordnung.

3) Die Xantener Straße soll eine bauliche oder zumindest eine optische Fahrbahneingrenzung erhalten.

Auf Vorschlag der Stadt Meerbusch soll eine Hecke im Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg im Bereich zwischen der Querungshilfe und dem Ortseingangsschild gepflanzt werden.

4) Vor dem Kreuzungsbereich und vor der Querung Camesallee/Forststraße sollen in beiden Richtungen Warnschilder "Kinder" aufgestellt werden.

Straßen.NRW sieht keine Notwendigkeit für zulässige Verkehrszeichen.

5) Im Bereich der beiden neuen Bushaltestellen "Bergfeld" soll eine weitere Straßenquerung installiert werden.

Straßen.NRW wird eine neue Ampelanlage errichten, zwischen den beiden Bushaltestellen.

6) Die Signalschaltung der Ampel im Kreuzungsbereich soll mit längeren Querungszeiten für FußgängerInnen angepasst werden.

Durch die neue Ampel wird ohnehin eine Neuberechnung der Lichtzeichenanlage der gesamten Kreuzung erforderlich. Sie wird nach einer im Jahr 2010 geänderten Richtlinie für Lichtsignalanlagen vorgenommen, die die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen stärker berücksichtigt und längere Grünzeiten für Fußgänger vorsieht. Mit den geplanten Änderungen an dieser Anlage sind automatisch auch Änderungen an den weiteren Ampeln in der Ortslage (Kreuzung Kapellengraben/Auf der Gath) verbunden.

7) Die höchstzulässige Geschwindigkeit zwischen Büderich (Haus Meer) und dem Strümper Ortseingang (Bushaltestellen "Bergfeld") soll durchgehend auf 70 km/h reduziert werden.

Für Straßen.NRW ist nicht erkennbar, aus welchen Gründen eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 70 km/h angeordnet werden könnte.

8) Zwischen der bestehenden Furt Camesallee/Forststraße und dem Kreuzungsbereich Bergfeld/Moerser Straße soll dauerhaft eine fest installierte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit einer Geschwindigkeitsanzeige in beide Richtungen installiert werden.

Die Zuständigkeit für die Installation einer fest installierten Blitzanlage liegt nicht bei Straßen NRW, sondern beim Rhein-Kreis Neuss. Ob eine Geschwindigkeitsanzeige in beide Richtungen installiert werden kann, wird die Stadt Meerbusch mit Vertretern des Rhein-Kreises Neuss klären.

(RP)
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