Mönchengladbach Anwaltverein: Nur formal korrekte Testamente sind gültig

Mönchengladbach · Bei knapp der Hälfte der Erbfälle in Deutschland fehlt ein gültiges Testament, wie eine Studie der Postbank zeigt. In solchen Fällen kann es leicht zu Streit unter den Erben kommen, warnt der Anwaltverein Mönchengladbach. Erblasser sollten ihren Nachlass deswegen frühzeitig regeln und ein Testament aufsetzen. Damit es gültig ist, muss ein Testament allerdings einigen formalen Anforderungen genügen.

So muss ein Testament persönlich und handschriftlich verfasst sein. Wichtig ist zudem, dass der Verfasser das Dokument klar als Testament kenntlich macht und es beispielsweise mit "Testament" oder "Mein letzter Wille" überschreibt. Der Erblasser muss das Testament unterschreiben und es mit Ort und Datum versehen. Vor- und Nachname müssen klar lesbar sein, jede Seite muss unterschrieben werden, außerdem gehören Ort und Datum dazu.

Rechtsanwalt Michael Rost, Vorsitzender des Anwaltvereins, rät davon ab, beim Verfassen des Testaments juristische Begriffe zu verwenden: "Juristische Laien verwenden die Begriffe nicht immer korrekt und müssen befürchten, dass ihr Testament zu Auslegungsschwierigkeiten beziehungsweise Streitigkeiten führt." Es sei deshalb empfehlenswert, sich zur Erstellung des Testaments an einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu wenden. Sie beraten Erblasser, wie sie ihre Wünsche zur Nachlassregelung richtig formulieren.

Das Testament kann man beim zuständigen Nachlassgericht oder beim Notar hinterlegen oder zu Hause aufbewahren. Wer ein Testament zu Hause verwahrt, sollte seinen Vertrauenspersonen aber mitteilen, wo sie es im Ernstfall finden können. Verstirbt ein Erblasser, ohne ein Testament aufgesetzt zu haben, greift die gesetzliche Erbfolge. "Unabhängig von den Familienverhältnissen ist es wichtig, sich schon in jungen Jahren um seinen Nachlass zu kümmern", sagt Rost. Die Geschäftsstelle des Anwaltvereins nennt Interessenten unter Tel. 02161-177929 drei Anwälte zum gewünschten Rechtsgebiet.

(RP)
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