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Mönchengladbach Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Mönchengladbach · Für den Lkw-Fahrer (61) aus Viersen endete am Mittwoch der Prozess vor der Ersten Strafkammer mit einem Freispruch.

Die Staatsanwältin hatte dem Angeklagten (61) vorgeworfen, im Sommer 2012 die inzwischen 22 Jahre alte Tochter seines Arbeitskollegen vergewaltigt und zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Mit Drohungen, ihrem Vater etwas anzutun, soll er die junge Frau gefügig gemacht haben.

Bereits am ersten Prozesstag vor der Ersten Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts erklärte sich der 61-Jährige aussagebereit. Die Familie des Arbeitskollegen und deren Tochter kenne er seit Jahren. Als Schülerin habe ihn die Tochter des Kollegen des Öfteren auf seinen Touren mit dem Lkw begleitet. Dafür habe sie von ihm Taschengeld bekommen. Auch als die 22-Jährige eine Lehre als Verkäuferin machte, sei er mit ihr in Verbindung geblieben. Zur Gesellenprüfung gab es Geldgeschenke von dem 61-Jährigen. Als die junge Frau mit Drogen in Kontakt geriet und zur Marihuana-Konsumentin wurde, soll sie den dreimal älteren Mann wiederholt um finanzielle Hilfe gebeten haben.

In seiner Aussage gab der Angeklagte zu, dass es 2012 auf einem Wochenendausflug nach Cochem im Doppelzimmer mit Doppelbett schließlich zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Aber das sei keine Vergewaltigung gewesen. Zudem habe sich die 22-Jährige von ihm in eindeutigen Posen fotografieren lassen. Doch die Frau hatte im Oktober 2012 die Polizei aufgesucht und den Arbeitskollegen angezeigt. Sie beschuldigte den Angeklagten, sie bedroht und zu den sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Er würde sie sonst totschlagen. "Der hat auch meinen Vater beleidigt. Unter Alkohol wurde der aggressiv", erinnerte sich die 22-Jährige in ihren Zeugenaussagen. "Ich hatte Angst vor dem Angeklagten und habe mich auch geekelt."

Aber am Ende konnte sie die Prozessbeteiligten nicht überzeugen. Ihre Aussage war nicht konkret genug. An manches konnte sie sich im offenbar "bekifften" Zustand nicht erinnern. So konnte sie nicht erklären, warum sie trotzdem zu dem Angeklagten immer wieder hingegangen war und sich beschenken ließ. Die Staatsanwältin forderte Freispruch für den Angeklagten, der bisher noch nie aufgefallen war. Das Gericht schloss sich dem Antrag an und sprach den Viersener auf Kosten der Staatskasse vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.

"In diesem Fall ging es auch um die moralisch verwerfliche Ausnutzung einer jungen unerfahrenen Drogenkonsumentin durch einen viel älteren Mann", hieß es am Ende in der Erklärung des Gerichts.

(RP)
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