Mönchengladbach Freispruch vom Vorwurf des Missbrauchs

Mönchengladbach · "Mama, der Papa hat mich angefasst", hatte die 13-jährige Tochter des Angeklagten (37) ihrer Mutter gesagt. Aber wegen der widersprüchlichen Aussage des Mädchens wird der Vater nicht bestraft.

Laut Anklage sollte der Viersener (37) nach seiner gescheiterten Ehe seine 13-jährige Tochter bei verschiedenen Gelegenheiten in der Zeit von 2012 bis 2014 sexuell missbraucht haben. Deshalb musste der Viersener auch am zweiten Prozesstag gestern vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Sein Aussageverhalten änderte der 37-Jährige allerdings nicht. Er bestritt auch weiterhin die Missbrauchs- Vorwürfe der Staatsanwältin.

Gemeinsam mit dem jüngeren Bruder besuchte die Tochter den Vater in Nettetal und später auch in Boisheim - meistens am Wochenende. Manchmal übernachteten die Kinder dort, entweder zu zweit oder ein Kind allein. Bei solchen Besuchen soll sich der Vater an der 13-Jährigen vergangen haben. Im August 2014 wurde der 37-Jährige angezeigt. Zwar hatte die Tochter den Vater bei der Mutter verdächtigt, aber keine Einzelheiten genannt.

Am ersten Prozesstag vor dem Jugendschöffengericht hatte die Tochter unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Angeklagten belastet. Aber das Gericht wollte außerdem die Freundin der 13-Jährigen als Zeugin hören. Offenbar sollte sich die Tochter auch der Freundin anvertraut haben, "Mir geht es jetzt genauso wie meiner Freundin", soll die Tochter zu dem Lebensgefährten der Mutter gesagt haben.

Deshalb musste gestern die ebenfalls 13 Jahre alte Schülerin vor Gericht erscheinen. In einer überzeugenden Aussage berichtete das Mädchen von den Übergriffen des Vaters, die ihr dessen Tochter beschrieben habe. Weinend habe das Mädchen berichtete, dass der Vater sie vor allem im Intimbereich angefasst habe.

Nach dem Auftritt der Schülerin forderte die Nebenklägerin der Tochter deren erneute Zeugenvernehmung - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach der gestrigen Aussage der 13-Jährigen schloss sich das Jugendschöffengericht dem Antrag der Staatsanwältin an, die Freispruch für den 37-Jährigen gefordert hatte. Offensichtlich konnte die Tochter des Angeklagten weder das Gericht noch die Staatsanwältin mit ihrer Aussage überzeugen. Vor allem im Randgeschehen sei der Bericht des Mädchens widersprüchlich gewesen. "Wir wissen nicht, was wirklich passiert ist", hieß es in der Urteilsbegründung des Vorsitzenden des Mönchengladbacher Jugendschöffengerichts. Ein sexueller Kindesmissbrauch sei dem Angeklagten letzten Endes nicht zweifelsfrei nachzuweisen.

(RP)
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