Mönchengladbach Hausfrau bezog unberechtigt 2352 Euro Kindergeld

Mönchengladbach · "Ja, ich möchte aussagen", ließ die aus der Türkei stammende Angeklagte bereits zu Prozessbeginn durch einen Dolmetscher erklären. In einem Strafbefehl wurde der 52-Jährigen vorgeworfen, seit Juni 2009 bis November 2010 von der Familienkasse zu Unrecht 2352 Euro Kindergeld bezogen zu haben. Die Familie hatte der Behörde nicht mitgeteilt, dass der Schulbesuch eines volljährigen Sohnes inzwischen beendet worden war.

Gegen den Strafbefehl hatte die Mutter von drei Kindern Einspruch eingelegt. "Wir haben das Kindergeld bekommen", ließ die schüchterne Frau mit dem Kopftuch im Gerichtssaal erklären. "Aber ich bin Analphabetin und kann kein Deutsch", beteuerte die Hausfrau, die zum ersten Mal auf einer Anklagebank Platz nehmen musste. So etwas überließe sie ihren Kindern. "Aber Sie haben doch einen Ehemann, der als Produktionshelfer den Lebensunterhalt der Familie verdient", staunte die Richterin. Der könne zwar Deutsch, allerdings nicht sehr gut. Doch der kümmere sich nicht um solche Angelegenheiten, so die Antwort. Die Kinder hätten bei der Kindergeldkasse angerufen, war die Angeklagte überzeugt. "Ich leugne auch nichts. Wir zahlen das Geld doch inzwischen zurück", so die 52-Jährige. Ein Telefonat durch den ältesten Sohn konnte der Beamte der Behörde nicht bestätigen. Man habe die Familie mehrmals angeschrieben, und mit Rückforderung des Geldes gedroht, aber keine Antwort erhalten. "Jetzt sind noch 390 Euro offen, die die Familie zurückzahlen muss", hieß es in der Zeugenaussage des Beamten.

Am Ende beschlossen Gericht und Staatsanwalt, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. Die Restschuld muss in 75-Euro-Monatsraten zurückgezahlt werden. "Das macht mein Sohn", erklärte die Angeklagte erleichtert. Außerdem muss sie eine Geldbuße von 600 Euro an die Behinderteneinrichtung Hephata zahlen. Auch das akzeptierte die Frau sofort.

(RP)
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