Mönchengladbach Matsch im Junkers-Park: Tiefenbohrung soll helfen

Mönchengladbach · Obwohl mehrfach nachgebessert wurde, steht die Grünanlage bei Regen immer noch unter Wasser.

 So sieht es bei Starkregen vor dem Pahlkebad aus.

So sieht es bei Starkregen vor dem Pahlkebad aus.

Foto: Ilgner Detlef

Die Überschwemmung des Hugo-Junkers-Parks bei starkem Regen bleibt auch weiterhin ein Thema bei den Anwohnern, der Politik und der Stadtverwaltung sowie den Besuchern des Pahlkebades. Die Fraktion der Grünen hat nun durch eine schriftliche Anfrage an die Stadtverwaltung versucht, herauszufinden, ob ein Schuldiger für das Problem benannt werden kann. Die Fraktion wollte von der Verwaltung wissen, ob diese bestätigen kann, dass die Landschaftsarchitekten des Büros Mettler aus Berlin, die Fachplaner und Gutachter, die ausführenden Firmen und die an der Objektüberwachung beteiligten Personen jeweils "einwandfreie Leistungen" erbracht haben.

Die Antwort der Stadtverwaltung: Alle Beteiligten hätten einwandfrei gearbeitet, lediglich die ausführenden Firmen hätten Fehler gemacht. Dafür seien bereits "Mängelrügen" verschickt worden. Interessant ist, dass das Problem wohl auch durch die Entwässerungssatzung der Stadt entstanden ist. So sei das planende Büro aus Berlin davon ausgegangen, das überschüssige Regenwasser über den vorhandenen Kanal ableiten zu können. Auf diesem Wege war in der Vergangenheit bereits das Wasser vom Schulhof abgeleitet worden. Die Satzung schließe diesen Weg laut Stadtverwaltung aber aus.

In einem ersten Schritt wurden vier sogenannte Rigolenspeicher, unterirdische Auffangbecken, gebaut. Es bleibt allerdings trotzdem noch eine Wasserfläche hinter dem Gymnasium an der Mensa. Laut Stadtverwaltung wird derzeit geprüft, ob mit einer Tiefenbohrung Abhilfe geschaffen werden kann.

"Ich möchte zurzeit keinem einen Vorwurf machen", sagt Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender der Grünen. Seiner Meinung nach seien viele Schwierigkeiten vorher nicht absehbar gewesen. Trotzdem müsse sich die Stadt äußern, wer den Bau der Rigolen bezahlt habe. Außerdem sei eine Tiefenbohrung seiner Meinung nach als Versickerung zu werten. Die ist jedoch in Gladbach laut Satzung nicht zulässig.

(RP)
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