Mönchengladbach PID – Frauenärzte wollen Klarheit

Mönchengladbach · Muss ein im Reagenzglas gezeugter Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden, wenn ein Gentest schwerste Schäden des Kindes verheißt? Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) vermissen Ärzte klare Leitlinien. Dr. Harald Lehnen, Chefarzt der Frauenklinik im Eli, nimmt Stellung.

Das Thema ist hochkomplex und von den bestehenden Rechtsnormen widersprüchlich geregelt. Es geht um die Präimplantations-Diagnostik. "Damit ist gemeint, dass Reproduktionsmediziner bei der In-vitro-Fertilisation nach wenigen Zellteilungen die Stammzellen auf Vorhandensein einer schweren genetischen Störung oder Krankheit untersuchen", erläutert Dr. Harald Lehnen, Chefarzt der Frauenklinik der Städtischen Kliniken GmbH. Damit ist die so genannte "Zeugung im Reagenzglas" gemeint.

Schwierige ethische Entscheidung

Stellt der Arzt eine "schwere Muskelerkrankung oder einen anderen von 54 genau bezeichneten genetischen Defekten fest", stehe er vor einer schwierigen ethischen Entscheidung: Soll er nur einen von meist drei angelegten Zellstämmen in den Uterus der Frau pflanzen, die mit dieser technischen Unterstützung ein Kind zur Welt zu bringen hofft? Naturgemäß setzt jede Frau voraus, dass aus dem ihr implantierten Embryo ein gesundes Baby wird. Aber müssen auch solche Embryonen "retransferiert", also nach Entnahme der Eizelle in die Gebärmutter eingefügt werden, die mit größter Wahrscheinlichkeit schwerste Behinderungen aufweisen? "Das Embryonenschutzgesetz regelt diese Frage nur unvollständig", sagt Lehnen. Das hat auch die CDU erkannt, die jüngst auf ihrem Parteitag mit knapper Mehrheit die PID ablehnte.

In Berlin ist jüngst ein Arzt freigesprochen worden, der sich selbst angezeigt hatte, weil er die Diagnostik an "pluripotenten Zellen" vorgenommen hatte. Pluripotente Zellen sind solche, die zwar eine Vielzahl an Entwicklungsmöglichkeiten in sich bergen, die jedoch bereits das früheste Zellteilungsstadium verlassen haben. Dagegen ist die PID an totipotenten Zellen strikt verboten. Totipotent, also mit dem Vermögen ausgestattet, sich in der Gebäurmutter zu vollständigen Individuen auszubilden, sind die Stammzellen nur in den ersten Zellteilungsstadien.

"Das klingt sehr kompliziert und ist es letztlich auch – daraus resultiert die Forderung, insbesondere für uns, die Patienten behandelnden Ärzte, eine klare Richtlinie zu erarbeiten", so Dr. Lehnen. Als Geburtshelfer ist er naturgemäß daran interessiert, dass möglichst viele gesunde Kinder geboren werden. Ein "Fortpflanzungsmedizingesetz" könnte einen Lösungsansatz bieten, meint der Chefarzt.

Gesetzt den Fall, eine werdende Mutter begibt sich im Rahmen ihrer ersten Ultraschall-Untersuchung in die Praxis eines Gynäkologen, hat sie bis zur 14. Schwangerschaftswoche das Recht, bei Vorliegen einer schweren Behinderung des Fötus einen Abbruch durchführen zu lassen. "Dies erfolgt nur nach eingehender Beratung", ergänzt Dr. Lehnen. Die Frage, die von ihm gestellt wird, ist unabhänig von der PID: "Wie verhalten wir uns, wenn die Diagnose eines Down-Kindes vorliegt?" Von Seiten des Arztes würde er, so Lehnen, immer versuchen, eine lebensbejahende Situation und Entscheidung herbeizuführen. Aber wie verhält es sich bei schwersten genetischen Erkrankungen, die aller Voraussicht nach kein menschenwürdiges Dasein ermöglichen?

Nicht gelten lässt der Frauenarzt ein Argument von Gegnern der PID: "Viele unterstellen, die PID diene versteckt der Auslese, der Schöpfung von Designer-Babys. Doch dieses verbietet das bestehende Embryonenschutzgesetz längst", erklärt Lehnen. Niemand dürfe zum Beispiel Embryonen daraufhin untersuchen, welche Augen- oder Haarfarbe sie bekommen werden. "Das sind tief irrationale Befürchtungen", meint der Arzt.

(RP)
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