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Mönchengladbach Prozess um verbotenes Handytelefonat am Steuer

Mönchengladbach · Die Autofahrerin bekam einen Bußgeldbescheid und legte Einspruch ein. Vor Gericht bestritt sie den Vorwurf.

Gestern musste die 51-jährige Autofahrerin im Saal A 28 des Mönchengladbacher Amtsgerichts Platz nehmen. Die Gladbacherin hatte gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Am 10. September 2015 war sie an der Krefelder Straße in einer Polizeikontrolle aufgefallen, als sie am Steuer mit einem Handy telefonierte. Sie sollte 66 Euro Bußgeld zahlen und einen Punkt kassieren. Doch die 51-Jährige war gestern mit einem Verteidiger erschienen und bestritt den Vorwurf. Sie habe sich doch nur am Ohr gekratzt. Das Handy sei in ihrer Tasche geblieben. Als ein Polizeibeamter sie damals mit ihrem Fahrzeug anhielt, reagierte die Autofahrerin mit seltsamen Bemerkungen: "Ich soll telefoniert haben. Es hat wohl keinen Sinn, darüber zu diskutieren. Diese Anzeige müssen Sie wohl schreiben. Aber ich habe mich nur hinter dem Ohr gekratzt. Das Handy war in meiner Handtasche".

Doch die Autofahrerin hatte Pech. Denn der Polizeibeamte (56) stand damals am Fahrbahnrand neben einem Ampelmast und hatte gesehen, dass die Frau ein Handy in der linken Hand an ihr Ohr hielt - mit sichtbaren Sprechbewegungen. Diese Beobachtungen übermittelte der Polizist damals an seinen Kollegen, der etwa 50 Meter weiter das Fahrzeug der Verkehrssünderin anhielt.

Monate später beriefen sich die Polizisten gestern auf das schriftlich festgehaltene Ergebnis der Polizeikontrolle. Danach stellte der Verteidiger nunmehr einen Beweisantrag. Ein Gutachter solle klären, ob der Polizeibeamte damals an dem Platz am Fahrbahnrand das Handy in der Hand der Gladbacherin erkennen konnte.

Nachdem der 56-jährige Polizeibeamte noch einmal beteuerte: "Ich gebe immer dem Kollegen genau durch, was ich gesehen habe. Sie hat das Mobiltelefon ans Ohr gehalten. Und die Sprechbewegungen habe ich gesehen", wies die Richterin den Beweisantrag des Anwalts zurück. Am Ende verurteilte die Richterin die Autofahrerin wegen vorsätzlichen verbotswidrigen Benutzens des Handys am Steuer zu einer Geldbuße von 66 Euro. Außerdem erhält die Gladbacherin, die sich bereits 2014 wegen zu schnellen Fahrens eine Geldbuße von 104 Euro eingehandelt hatte, einen Punkt.

(RP)
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